Ämter und Dienste in der Wohngruppe
Das Zusammenleben in einer Gruppe birgt so einige Herausforderungen – Ämter helfen dabei, das gemeinsame Leben zu regeln. Verantwortlichkeiten gehören dazu und helfen auch, Verantwortung zu lernen. Hier gibt es eher positiv besetzte Dienste und natürlich auch weniger beliebte. All das gehört zum gemeinsamen Leben dazu. Denn Rechte und Pflichten stehen nebeneinander und funktionieren somit oftmals völlig unabhängig voneinander.
(Kinder-)Rechte hat man uneingeschränkt. Sie zeigen jedoch nur das Minimum auf, das mit einem Gesetz geregelt werden kann. Zu einem guten, friedlichen und tollen Zusammenleben gehören manchmal aber auch Dinge und Aufgaben, die gemeinsam erledigt werden müssen. Dafür gibt es in der Jugendhilfe in einigen Wohngruppen Ämter oder Dienste. Ein Amt bedeutet dabei nicht so ein Amt wie das Jugendamt, das vom Staat aus kommt. Sondern ein Amt in der Wohngruppe bedeutet eine zugeteilte Verantwortung und eine Aufgabe, die vergeben werden und von Zeit zu Zeit auch wechseln können. Mit diesen Ämtern und Diensten gut umzugehen, muss gelernt werden.
Wichtig ist hierbei, dass die Ämter und Dienste so vergeben werden, dass die verteilten Aufgaben auch machbar sind. Niemand darf überfordert werden. Oft braucht es eine gewisse Zeit zum Eingewöhnen. Und das ist völlig okay. Das gilt sowohl für die beliebten als auch für die weniger beliebten Aufgaben. Durch regelmäßige Wechsel und gegenseitige Tipps kann eine gerechte Aufteilung ermöglicht werden.
Quelle: Rechte haben – Recht kriegen, Ein Ratgeberhandbuch für Jugendliche in Erziehungshilfen, 3. Auflage, S.23f.