Ausgangszeiten
In den Wohngruppen gibt es meistens einen klar geregelten Tagesablauf. Dazu gehört auch, dass verbindlich gemeinsam festgelegt wird, wann du abends beispielsweise wieder in der Gruppe sein sollst. Meistens richtet man sich bei diesen Ausgangszeiten nach dem Jugendschutzgesetz. Dort wird allerdings nur gesetzlich bestimmt, wie lange Jugendliche an öffentlichen Veranstaltungen (etwa Club oder Kneipe) ohne Begleitung von Erwachsenen teilnehmen dürfen. Das bedeutet konkret, dass man unter 16 Jahren nur bis 22 Uhr und unter 18 Jahren nur bis 24 Uhr an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen darf. Jüngere Kinder müssen noch früher zu Hause beziehungsweise in den Wohngruppen sein. Private Feste oder Feiern sind damit allerdings nicht geregelt oder gemeint.
Die Einrichtungen sind hier vollkommen frei, andere bspw. auch früher endende Ausgangszeiten festzulegen oder mit euch gemeinsam zu bestimmen. Unter Umständen kann das mit Dienstzeiten zusammenhängen, in denen auch beispielweise Ruhe- oder Bereitschaftszeiten geregelt werden müssen.
Die Betreuer*innen in deiner Wohngruppe sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass es euch allen gut geht und euch nichts passiert (siehe Aufsichtspflicht) Dazu gehört unter anderem auch, dass sie wissen, wo ihr seid. Absprachen zu Übernachtungen woanders können natürlich getroffen werden und sollten dann auch mit Eltern oder Sorgeberechtigten abgeklärt werden.
Quellen:
JuSchG
Rechte haben – Recht kriegen, Ein Ratgeberhandbuch für Jugendliche in Erziehungshilfen, 3. Auflage, Seite 119