Berufswahl
In Deutschland hast du gemäß dem Grundgesetz (Artikel 12) das Recht, deine Ausbildungsstätte, deinen Beruf und deinen Arbeitsplatz selbst zu wählen. Du darfst nicht zu einer Arbeit gezwungen werden, es sei denn es handelt sich zum „Sozialstunden“, die du aufgrund eines Gerichtsurteils auferlegt bekommen hast. Wenn du willst, kannst du für die Berufswahl deine pädagogischen Betreuer*innen fragen und mit ihnen zur Berufsberatung der Arbeitsagentur gehen. Sie werden dich dabei unterstützen. Vielleicht überlegt ihr auch gemeinsam, welcher Beruf für dich infrage kommt, denn ein Beruf soll dir ja möglichst lange Spaß machen und motivieren.