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Heimaufsicht

Die Heimaufsicht im Bereich der Jugendhilfe hat die wichtige Aufgabe, stationäre Einrichtungen und sonstige betreute Wohnformen für Kinder und Jugendliche zu überwachen und zu beraten. Die Heimaufsicht kontrolliert, ob die Einrichtungen die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Wenn Mängel festgestellt werden, kann die Heimaufsicht Anordnungen und Auflagen erlassen, um diese zu beheben. Die Heimaufsicht kontrolliert die Einrichtungen jedoch nicht nur, sondern berät sie auch zu vielen Fragen. Ziel ist es, die Qualität der Betreuung sicherzustellen. Die Organisation der Heimaufsicht ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern liegt die Heimaufsicht bei einem Landesjugendamt.