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Hilfe für junge Volljährige

Wenn dein 18. Geburtstag bevorsteht, kann es sein, dass deine Hilfe auch bald endet oder enden soll.  Es gibt die Möglichkeit, dass du noch weitere Unterstützung der Jugendhilfe bekommen kannst. Dazu ist ein formloser Antrag mit den Gründen notwendig, warum du dich noch nicht fit für ein eigenständiges Leben fühlst (Antrag auf Paragraf 41 SGB VIII). Bei dem Antrag unterstützen dich sicherlich die Betreuer*innen. Häufig wird das auch in einem der Hilfeplangespräche vor deinem 18. Lebensjahr besprochen. Dann weißt du genau, wann du was zu beantragen hast.