Hilfen zur Erziehung
Die Personensorgeberechtigten von Kindern, meistens sind das die Eltern oder der Vormund, haben einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn ohne diese Hilfen eine angemessene Erziehung nicht möglich ist. Das heißt, wenn es zu Hause Schwierigkeiten gibt und die Erwachsenen Hilfe brauchen, um besser für die Kinder zu sorgen, gibt es unterschiedliche Formen von Unterstützung, die man erhalten kann. Hilfen zur Erziehung sind zum Beispiel Erziehungsberatung, die sozialpädagogische Familienhilfe oder stationäre Wohneinrichtungen. Aber nicht nur Eltern können Hilfen zur Erziehung nutzen, auch Kinder und Jugendliche, die beispielsweise Probleme mit ihrer Familie haben oder nicht mehr zu Hause wohnen können oder wollen, sollten sich an das nächstgelegene Jugendamt wenden, um Hilfe zu bekommen.
Noch mehr Informationen zu den Hilfen zur Erziehung und auch zur Beantragung findest du in diesem Ratgeber des Kinder- und Jugend-Hilfe-Rechts-Vereins ab Seite 9.