Jugendgericht
Wenn Kinder oder Jugendliche Straftaten begangen haben, ist hierfür das Jugendgericht zuständig. Urteile und Strafen verhängen dann sogenannte Jugendrichter. Das Jugendgericht kann auch zuständig sein, wenn Erwachsene Kinder und Jugendliche direkt oder indirekt in Gefahr gebracht haben, also gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen haben.