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Schulpflicht

Kinder und Jugendliche sind in Deutschland verpflichtet, eine Schule zu besuchen. Die gesetzliche Schulpflicht besteht in Deutschland vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Die Pflicht, Vollzeit die Schule zu besuchen, dauert bis zur 9. oder 10. Klasse. Danach besteht eine Berufsschulpflicht, wenn eine Ausbildung angetreten wird und falls nicht eine allgemeine Schule (zum Beispiel das Gymnasium) besucht wird. Schulpflicht bedeutet nicht nur, dass alle Kinder zur Schule gehen müssen. Es bedeutet auch, dass alle Kinder das Recht haben, eine Schule zu besuchen. Denn das gehört zu den Kinderrechten: das Recht auf Bildung.

Das Recht auf Bildung ist deshalb so wichtig, weil eine gute Ausbildung eine wichtige Grundlage dafür ist, später ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Verletzung der Schulpflicht (zum Beispiel durch Schulschwänzen) ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Folge kann ein Bußgeld sein, dessen Höhe in jedem Bundesland unterschiedlich ist.

Es kann sein, dass du aufgrund eines Einzugs in eine Wohngruppe die Schule wechseln musst. Das ist meistens der Fall, wenn sich die Wohngruppe in einem anderen Ort befindet, als dort, wo du bisher gelebt hast. Die jeweilige Bezirksregierung weist dir dann eine Schule zu, die noch einen Platz für dich frei hat. In manchen Fällen kooperieren die Wohngruppen auch mit Schulen in ihrer Umgebung.