Strafverfahren
Wenn du eine Straftat begehst und zu dem Zeitpunkt älter als 14 Jahre bist, dann giltst du nach Paragraf 19 StGB als strafmündig. Für Jugendliche beziehungsweise junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren kann eine Abwägung stattfinden, ob sie in ihrer Entwicklung noch eher sehr jugendlich sind und die Straftat eher ein Jugendvergehen ist. Wenn dies so sein sollte, kann das Jugendgerichtsgesetz angewandt werden. Falls jedoch nichts davon zutrifft und die Straftat schwerwiegender ist und der Entwicklungsstand eher Erwachsenen entspricht, gilt das Strafrecht für Erwachsene.
Das Jugendstrafrecht zielt in erster Linie auf Erziehung und Unterstützung ab. Die Strafen sind entsprechend gestaltet. Deine Betreuer*innen werden dich im Strafverfahren unterstützen, zum Beispiel beim Verhör bei der Polizei. Während des Gerichtsverfahrens erhältst du auch Unterstützung durch die Jugendgerichtshilfe, die dich auch gegebenenfalls bei einer Bewährungsstrafe berät.