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Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil der elterlichen Sorge (Paragraf 1631 BGB). Es regelt, wer darüber entscheidet, wo ein Kind lebt beziehungsweise wohnt und sich hauptsächlich aufhält. In manchen Fällen wird dieser Teil den Eltern durch das Familiengericht entzogen, wenn das Wohl des Kindes akut gefährdet ist. Manche Eltern oder Erziehungsberechtigte geben das Recht aber auch freiwillig ab, wenn sie zum Beispiel dauerhaft krank oder überfordert sind. Dann kümmert sich eine gesetzliche Betreuung um das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Falls du, zum Beispiel durch ein Austauschprogramm die Europäische Union verlässt (das ist schon bei einer Reise nach England so), benötigst du die Zustimmung deiner Eltern bzw. deiner gesetzlichen Sorgeberechtigten. Für einige EU-Länder benötigen Jugendliche ebenfalls eine Zustimmung der Sorgeberechtigten. Daher ist es ratsam, zu prüfen, in welchem Fall die Zustimmung notwendig ist oder vorsorglich immer eine Zustimmung im Vorfeld einzuholen.