Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht gilt für alle Erwachsenen, die für deine Erziehung und dein Aufwachsen sorgen sollen. Sie gilt also beispielsweise für deine Eltern, deine Betreuer*innen und alle Fachkräfte; die Aufsichtspflicht ist also Teil des pädagogischen Auftrags. Die entsprechenden Erwachsenen sind durch das Gesetz dazu verpflichtet, aufzupassen und Schaden von euch Kindern und Jugendlichen fernzuhalten und natürlich auch dafür zu sorgen, dass ihr Anderen keinen Schaden zufügt. Dieser Schaden kann selbstverschuldet sein, aber auch durch andere passieren. Wenn die Erwachsenen ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen, können sie dafür auch eine Strafe erhalten – das nennt man „haftbar gemacht werden“.
Quelle:
832 BGB
KVJS Jugendhilfe – Service, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung