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Besuche

Bei Besuchen musst du zwischen Besuchen bei/ von deinen Eltern und bei/ von Freund*innen unterscheiden. Du darfst, sofern dies möglich ist, den Kontakt zu deinen Eltern halten. Diese Kontakte sollen dir gem. Paragraf 1684 BGB ermöglicht werden. Manchmal ist das nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich, weil dein Schutz wichtiger ist und dich ein Besuchskontakt emotional sehr belasten kann (siehe Eltern).

Es ist wichtig, dass du Kontakt zu deinen Freund*innen hast. Du kannst diese nach Absprache mit den Fachkräften besuchen oder deine Freund*innen können dich besuchen. Manchmal ist das nicht möglich, dann lass dir die Gründe erklären. Falls du bei deinen Freund*innen übernachten möchtest, benötigst du die Zustimmung der/s Sorgeberechtigten. Dies sind deine Eltern oder dein/e gesetzliche/r Betreuer*in.