Besuch von deinen Eltern oder von deinen Freund*innen
Wenn du in einer Wohn-Gruppe lebst,
dann hast du das Recht,
deine Eltern zu sehen.
Niemand darf dich von deiner Familie trennen.
So steht es im Gesetz.
Aber: Manchmal muss man ein Kind
vor seinen Eltern schützen.
Zum Beispiel, wenn die Eltern das Kind schlagen.
Dann kann ein Gericht sagen:
Diese Eltern sollen ihr Kind erstmal nicht mehr sehen.
Wie ist es mit deinen Freund*innen?
Die darfst du gerne besuchen.
Denn: Es ist wichtig,
dass du gute Freund*innen hast.
Und du darfst sie in die Wohn-Gruppe einladen.
Die Betreuer*innen müssen dir das erlauben.
Aber: Manchmal denken die Betreuer*innen,
dass ein Freund oder eine Freundin
schlecht für dich sind.
Dann müssen sie mit dir darüber reden.
Sie müssen dir genau erklären:
Warum gibt es besondere Regeln
wenn dieser Freund oder diese Freundin
zu Besuch kommt?
Wenn du bei deinen Freund*innen schlafen willst,
dann musst du eine Erlaubnis dafür haben.
Die bekommst du von deinen Eltern
oder von deinem Vormund.