Coming Back Option
Die Hilfen zur Erziehung enden in der Regel spätestens mit deinem 21. Lebensjahr. Den Übergang in dein eigenständiges Leben legst du zusammen mit den Fachkräften im Hilfeplan fest. Vermutlich weißt du schon frühzeitig, wann du aus der Wohngruppe ausziehen wirst oder die ambulante Betreuung in deiner Wohnung endet. Dann stehst du auf deinen eigenen Füßen. Es kann aber auch sein, dass du dann merkst, dass es doch noch nicht ohne Unterstützung geht. Das kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Hier einige Beispiele:
– Du fühlst dich überfordert mit den Behörden (zum Beispiel Wohnungs-, Finanzamt)
– Du bist in einer Lebenskrise (etwa dein/e Partner*in hat dich verlassen und du weißt nicht, wie du dein Leben wieder in den Griff bekommen kannst)
– Du fühlst dich allein, kannst dich schlecht selbst motivieren, hast keine Außenkontakte oder du ziehst dich zurück.
All dies können Gründe für eine neue Hilfe sein. Diese Hilfe steht dir nach Paragraf 41 SGB VIII zu. Trau dich, zum Jugendamt zu gehen und eine neue Hilfe zu beantragen. Manchmal kannst du dich auch an die Fachkräfte wenden, die dich bisher in der Einrichtung oder beim Jugendamt begleitet haben. Auch sie werden dir Wege zur Hilfe aufzeigen können.