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Coming-back-Option

Das spricht man so: Komming bäck Option.
Das bedeutet:
Du kannst zurück kommen zum Jugend-Amt.

Wenn du 21 Jahre wirst,
dann bekommst du keine Jugend-Hilfe mehr.
Sondern du kannst jetzt allein dein Leben führen.

Meistens fängst du damit schon
vor deinem 21. Geburtstag an.
Mit den Betreuer*innen planst du,
wo du später wohnen willst.
Oder was du machen willst,
wenn du nicht mehr betreut wirst.

Mit 21 kannst du alles allein machen.
Aber: Vielleicht ist das schwierig für dich.
Zum Beispiel:

  • Du hast Schwierigkeiten mit den Ämtern.
  • Dein Partner oder deine Partnerin hat dich verlassen.
    Und jetzt kommst du nicht zurecht,
    weil du so traurig bist.
  • Du fühlst dich allein.
    Du findest keine Freund*innen.
  • Du hast zu gar nichts Lust.

 

Jetzt hast du die Coming-back-Option.
Das bedeutet:
Die Möglichkeit,
dass du zurück zum Jugend-Amt gehen kannst
und dort Hilfe bekommst.
Das ist dein Recht.
Und es ist in Ordnung,
wenn du das machst.

Du kannst auch in deiner früheren Wohn-Gruppe nach Hilfe fragen
oder mit deinen früheren Betreuer*innen sprechen.
Alle helfen dir dann gerne.