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Eltern

Du hast ein Recht darauf, jederzeit deine Eltern zu sehen (vergleiche Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention). Mit dem Begriff Eltern sind meistens deine leiblichen Eltern gemeint. Es gibt aber Ausnahmen, wie die Kontakte gestaltet werden. Manchmal tut es dir nicht gut, wenn du deine leiblichen Eltern siehst, weil du zum Beispiel an schlimme Dinge erinnert wirst, die dir mit ihnen geschehen sind. Das nennt man Retraumatisierung. Aus solchen Gründen kann es beispielsweise sein, dass du deine Eltern nur in Begleitung eines/r Betreuer*in besuchen darfst oder deine Eltern nur zu dir in die Wohngruppe kommen dürfen. Es kann auch sein, dass ihr zunächst nur stundenweise gemeinsame Zeit verbringen dürft und du nicht bei ihnen übernachten darfst. Wie diese Besuchskontakte erfolgen, wird in deinem Hilfeplangespräch besprochen.