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Erstausstattungspauschale

Es kann sein, dass man nicht genug Kleidung hat oder alles mitnehmen darf, wenn man in eine Wohngruppe zieht. Dann erhältst du einmal eine Erstausstattungspauschale für Bekleidung. Du kannst damit die Kleidung kaufen, die du benötigst.

Meistens läuft das so, dass du dir (oder auch zusammen mit deinen Betreuer*innen) eine Liste machst, welche Klamotten du genau brauchst. Dann kann ein Antrag beim Jugendamt gestellt werden, damit du dir die Kleidung auch kaufen kannst. Deine Betreuer*innen unterstützen dich gerne dabei.

In NRW beispielsweise liegt die Pauschale aktuell bei circa 400 Euro. Das kann jedoch in deinem Bundesland unterschiedlich sein.