Gesetzliche Betreuung
Bis zu deinem 18. Lebensjahr giltst du als nicht voll geschäftsfähig, sodass bestimmte Aufgaben von deinen Eltern geregelt werden müssen. Grundsätzlich sind sie es auch, die für dich verantwortlich sind und wichtige Entscheidungen für dich treffen, zum Beispiel wo du wohnst. Es kann aber sein, dass diese Aufgabe von deinen Eltern nicht übernommen werden kann oder darf. Hierzu gibt es unterschiedliche Gründe, beispielsweise eine Krankheit. Dann werden sogenannte gesetzliche Betreuungen durch das Familiengericht eingerichtet. Dies können Verwandte von dir sein, aber auch fremde Personen, die das beruflich machen. Gesetzliche Betreuer*innen kümmern sich anstelle deiner Eltern zum Beispiel um deine finanziellen Angelegenheiten. Sie handeln eigenverantwortlich und unterliegen der Kontrolle des Familiengerichts.
Es kann auch Vorteile haben eine/n gesetzlichen Betreuer*in zu haben. Damit hast du noch eine weitere Ansprechperson, die dich in deinen Belangen unterstützt.