Bekleidung
In der Jugendhilfe erhält jede*r Jugendliche einen gesetzlich festgelegten Betrag an Bekleidungsgeld.
Das Geld wird vom Jugendamt an deine Einrichtung gezahlt. Die Höhe richtet sich nach deinem Alter.
Seit dem 01.01.2026 gelten folgende Beträge:
0 – 5 Jahre: 57,11 € pro Monat
6 – 13 Jahre: 47,28 € pro Monat
ab 14 Jahre: 56,30 € pro Monat (gilt auch für Volljährige)
Wenn du besonders schnell wächst oder ein besonderer Anlass (etwa Kommunion, Konfirmation, Hochzeit, Beerdigung) ansteht, kannst du einen Antrag beim Jugendamt stellen, um dafür gesondert Geld zur Verfügung zu bekommen. Arbeitskleidung wird vollständig übernommen. Diesen Sonderbetrag nennt man Bekleidungsbeihilfe.
Auf der Webseite von Jugend vertritt Jugend (jvj-nrw.de) findest du viele Informationen. Unter anderem auch diese Tabelle:
Geld Anlass
200 € religiöser Anlass (z.B. Konfirmation, Kommunion)
200 € starke körperliche Veränderung
(z.B. Wachstum, Gewichtszunahme oder Gewichtsabnahme)
nach Bedarf Bekleidung bei besonderen Anlässen
400 € Erstausstattung beim Einzug
200 € Schwangerschaft
250 € Baby
komplett Arbeitsbekleidung
Wenn du Unterstützung dabei brauchst, herauszufinden, welche Kleidung(smenge) sinnvoll ist, kannst du dich immer an deine Betreuer*innen wenden. Das Bekleidungsgeld darf jedoch ausschließlich für Kleidung verwendet werden. Möglicherweise musst du das auch in der Einrichtung nachweisen, z.B. durch einen Kassenbon.
Quellen:
https://www.jvj-nrw.de/de/eure-und-unsere-themen/
Rechte haben – Recht kriegen, Ein Ratgeberhandbuch für Jugendliche in Erziehungshilfen, 3. Auflage, S.115