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Freiheitsentziehende Maßnahmen

Freiheitsentziehende Maßnahmen sind Eingriffe, die deine Freiheit einschränken, z.B. durch das Einschließen in einem Raum, gewaltsames Festhalten oder Fixierungen. Deine Sorgeberechtigten, das sind meistens die Eltern oder der Vormund, werden häufig dazu aufgefordert, solchen Maßnahmen schriftlich zuzustimmen. Wenn derartige Maßnahmen aber regelmäßig oder längerfristig und in nicht altersgerechter Weise beabsichtigt sind, muss auch ein Familiengericht eine Genehmigung erteilen. Da reicht die Zustimmung deiner Sorgeberechtigten nicht mehr aus. Das Familiengericht muss für so eine Genehmigung feststellen, dass die freiheitsentziehenden Maßnahmen unbedingt nötig sind, um eine Selbst- oder Fremdgefährdung zu verhindern. Jede Einschränkung deiner Freiheitsrechte ist aber ein sehr starker Eingriff in deine Rechte und daher immer sehr umstritten. Es muss also schon gute Gründe geben, um solche Maßnahmen zu rechtfertigen.

Wenn du noch Fragen hast oder dich weiter zum Thema informieren möchtest, findest du hier eine Broschüre des Kinder- und Jugend-Hilfe-Rechts-Vereins zum Thema freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung:

https://freiheitsentzug.info/geschlossene-unterbringung/1-vorwort/