Führungszeugnis
In der Kinder- und Jugendhilfe dürfen keine Mitarbeiter*innen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen einer Straftat:
– durch die Verletzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht,
– gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
– durch Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs,
-gegen die körperliche Unversehrtheit oder
– gegen die persönliche Freiheit verurteilt wurden.
Dies müssen Mitarbeiter*innen regelmäßig ihrem Arbeitgeber durch ein (erweitertes) Führungszeugnis nachweisen.
Diese Maßnahme dient zu deinem Schutz, damit du zu jeder Zeit in deiner Einrichtung sicher sein kannst.