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Führungszeugnis

In der Kinder- und Jugendhilfe dürfen keine Mitarbeiter*innen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen einer Straftat:

– durch die Verletzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht,

– gegen die sexuelle Selbstbestimmung,

– durch Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs,

-gegen die körperliche Unversehrtheit oder

– gegen die persönliche Freiheit verurteilt wurden.

Dies müssen Mitarbeiter*innen regelmäßig ihrem Arbeitgeber durch ein (erweitertes) Führungszeugnis nachweisen.

Diese Maßnahme dient zu deinem Schutz, damit du zu jeder Zeit in deiner Einrichtung sicher sein kannst.

Quelle: Das (erweiterte) Führungszeugnis (in der Kinder- und Jugendhilfe), Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg – Start gGmbH