Gleichberechtigung
Jede Einrichtung ist per Gesetz (Paragraf 9 Nr.3 SGB VIII) dazu verpflichtet, ihre Leistungen, also die Hilfe für dich und/oder deine Sorgeberechtigten, so zu gestalten, dass sie Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen fördert. Lange Zeit wurden die Probleme und Bedürfnisse von Mädchen in der Kinder- und Jugendhilfe nicht genau genug beachtet und es wurde nicht entsprechend passgenau mit Hilfsangeboten darauf eingegangen. Der Abschnitt im Gesetz legt zusätzlich fest, dass darauf geachtet, dass eine Benachteiligung von Mädchen abgebaut wird.