Kindergeld
Kindergeld erhalten alle Familien unabhängig vom Einkommen. Es wird grundsätzlich für alle Kinder bis 18 Jahre gezahlt. Ist der junge Mensch arbeitslos, wird das Kindergeld bis 21 Jahre gezahlt. Befindet sich der junge Mensch in Ausbildung, erhalten die Erziehungsberechtigten Kindergeld bis 25 Jahre. Das Kindergeld müssen die Erziehungsberechtigten schriftlich beantragen. In der Regel ist dafür die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die Höhe des Kindergeldes ist von der Anzahl der Kinder abhängig, für die das Geld beantragt wird. Das Kindergeld kann für die Kosten für Leistungen der Jugendhilfe herangezogen werden. Siehe dazu auch „Kostenbeteiligung“.