Zum Hauptinhalt springen

Kindeswohlgefährdung

Als Kindeswohlgefährdung werden Situationen bezeichnet, in denen das Wohl und die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen ernsthaft bedroht sind. Dies kann zum Beispiel durch Vernachlässigung, körperliche oder psychische Misshandlung sowie sexuellen Missbrauch geschehen. Eine Gefährdung liegt auch vor, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten nicht gut auf das Kind aufpassen, zum Beispiel, wenn sie das Kind allein lassen, ohne sich darum zu kümmern, ob es genug zu essen hat oder sicher ist.

Wenn du dich in einer solchen Situation befindest, wende dich an das Jugendamt, um Hilfe zu bekommen! Aber auch an deine Lehrer*innen und Ärzt*innen kannst du dich in einem solchen Fall wenden, damit sie das Problem an das Jugendamt weitergeben können.

Das Jugendamt ist gesetzlich dazu verpflichtet, bei Anzeichen einer Gefährdung einzuschreiten und Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die von Unterstützungsangeboten für die Familie, sogenannten Hilfen zur Erziehung, bis hin zur Inobhutnahme des jungen Menschen reichen können. Wenn das Jugendamt nicht für dich erreichbar ist, kannst du dich auch an einen Kinder- und Jugendnotdienst wenden.

Noch mehr Informationen zu den Themen Kindeswohlgefährdung und Inobhutnahme findest du in diesem Ratgeber des Kinder- und Jugend-Hilfe-Rechts-Vereins ab Seite 22.