Landesjugendamt
Die Aufsicht über Einrichtungen der stationären und teilstationären Erziehungshilfe und deren Beratung erfolgt über die sogenannte Heimaufsicht. In Nordrhein-Westfalen gibt es daher zwei Landesjugendämter, die einmal für das Rheinland und einmal für Westfalen-Lippe zuständig sind. In anderen Bundesländern gibt es ebenfalls entweder Landesjugendämter oder andere „Heimaufsichten“.
Die Landesjugendämter sind zuständig dafür, dass eine Wohngruppe eine Betriebserlaubnis erhält. Dazu müssen bestimmte Bedingungen, beispielsweise Zimmergrößen, erfüllt sein und das Wohl der Kinder und Jugendlichen darf durch den Betrieb einer Wohngruppe nicht gefährdet werden.
Die Mitarbeiter*innen der Landesjugendämter kommen manchmal in die Wohngruppen, um den Träger zu beraten oder eine Prüfung vorzunehmen. Diese kann unabhängig von einer konkreten Situation sein – das nennt man anlassunabhängige Prüfung. Dann führen deine Betreuer*innen die Mitarbeiter*innen des Landesjugendamtes durch eure Wohngruppe. Sie dürfen aber nur mit deiner Zustimmung dein Zimmer betreten. Es gibt aber auch anlassbezogene Prüfungen. Das sind Prüfungen, wo sich Jugendliche, Eltern oder sonstige Personen beim Jugendamt über die Situation in einer Wohngruppe beim Landesjugendamt beschweren.
Je nach Schwere der Beschwerde kann die Prüfung unangemeldet sein. Dann stehen die Mitarbeiter*innen des Landesjugendamtes, ein/e Mitarbeiter*in des örtlichen Jugendamtes und gegebenenfalls eine Mitarbeiter*in des Spitzenverbandes plötzlich vor der Tür und bitten um Einlass. Ihr braucht dabei nichts befürchten, lasst die Fachkräfte „einfach machen“. Ist die Prüfung angemeldet, werden dich deine Betreuer*innen bestimmt im Vorfeld über den Besuch informieren.