Taschengeld
Dir steht Taschengeld zu – und das jeden Monat. Das ist für Kinder und Jugendliche, die in der Kinder- und Jugendhilfe leben im SGB VIII festgelegt. Wie du mit diesem Taschengeld umgehen kannst und was du davon kaufen darfst, regelt der sogenannte „Taschengeldparagraph “ BGB Paragraf 110). Es ist wichtig für dich, den Umgang mit Geld zu lernen. Denn es ist ja auch schön, wenn zum Ende des Monats noch etwas vom Taschengeld übrig ist, z.B. für ein Eis mit Freunden.
Für Kinder und Jugendliche, die in Wohngruppen der Kinder- und Jugendhilfe leben, sind feste Beträge über die Landesbehörden geregelt. Als Beispiel haben wir hier die Regelungen nach Alter für das Land NRW für dich:
| Alter | Euro |
| Vom Beginn des 5. Lebensjahres bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (4 und 5 Jahre) | 7,30 |
| Im 7. Lebensjahr (6 Jahre) |
13,70 |
| Im 8. Lebensjahr (7 Jahre) |
20,30 |
| Im 9. Lebensjahr (8 Jahre) |
27,60 |
| Vom Beginn des 10. bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres (9 und 10 Jahre) | 34,10 |
| Im 12. Lebensjahr (11 Jahre) |
40,90 |
| Im 13. Lebensjahr (14 Jahre) |
47,90 |
| Im 14. Lebensjahr (13 Jahre) |
54,60 |
| Im 15. Lebensjahr (14 Jahre) |
72,60 |
| Im 16. Lebensjahr (15 Jahre) |
79,60 |
| Im 17. Lebensjahr (16 Jahre) |
94,50 |
| Im 18. Lebensjahr (17 Jahre) |
101,40 |
| Ab 18 Jahren | 152,01 |
Das Taschengeld kann direkt ausgezahlt werden oder auch nur in Teilen und zum Beispiel für größere Anschaffungen oder Wünsche angespart werden. Es kann sehr hilfreich sein, wenn du hierfür mit deiner Einrichtung das Vorgehen schriftlich festhältst.
Ab etwa 12 Jahren kann auf Wunsch und Zustimmung deiner Sorgeberechtigten auch ein eigenes Konto bei einer Bank angelegt werden. Jugendkonten sind meist sogar kostenlos. Durch das eigene Konto lernt man dann auch den Umgang mit einer Bank kennen.
Dein Taschengeld darf nicht als Strafe gekürzt oder nicht ausgezahlt werden, wenn es mal zu Streitigkeiten kommt oder etwas in der Einrichtung schief gelaufen ist. Das Taschengeld steht dir uneingeschränkt zur Verfügung.
Nur mit deiner Zustimmung darf das Taschengeld dazu genutzt werden, um die Reparatur oder den Ersatz von Dingen zu bezahlen, die dir kaputt gegangen sind oder beschädigt wurden. Hast du zugestimmt, dass die Kosten dafür auf mehrere Monate aufgeteilt werden, sollte diese monatliche Zahlung maximal ein Drittel deines monatlichen Taschengeldes betragen.
Wenn du dich in Bezug auf dein Taschengeld ungerecht behandelt fühlst, nutze auf jeden Fall die Möglichkeiten, dich zu beschweren.