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Arbeit

Jugendliche dürfen arbeiten und eigenes Geld verdienen. Das gilt für Kinder noch nicht, denn sie sollen in Ruhe aufwachsen können. Deswegen gibt es ein Gesetz, das Kinderarbeit verbietet.
Sobald du aber 13 Jahre alt bist, darfst du leichte, gelegentliche Arbeiten annehmen, wie Babysitten oder Zeitungen austragen. Voraussetzung ist, dass deine Sorgeberechtigten (Eltern, Verwandte, Vormund) zustimmen. Mehr ist noch nicht erlaubt, damit deine Gesundheit oder Sicherheit nicht gefährdet wird. Die Arbeit darf außerdem nicht während der Schulzeit stattfinden. Bei diesen Arbeiten gibt es  keinen Anspruch auf Mindestlohn. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben leider noch keinen Anspruch auf Mindestlohn.

Sonderfall: Ferienjob
In den Ferien darf man unter gewissen Rahmenbedingungen mehr arbeiten. Jedoch maximal 40 Stunden in der Woche und maximal 4 Wochen in den Ferien beziehungsweise 50 Tage im Jahr. Es ist wichtig, dass du dich da vorher gut informierst, wenn du einen Ferienjob machen willst.

Quelle:
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSChG)
Rechte haben – Recht kriegen, Ein Ratgeberhandbuch für Jugendliche in Erziehungshilfen, 3. Auflage