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Alkoholkonsum

Alkohol kann sehr schädlich sein. Vor Allem für Kinder und Jugendliche, die sich sowohl körperlich als auch geistig noch mitten in ihrer Entwicklung befinden. Daher sollen Kinder und Jugendliche vor den negativen Folgen von Alkohol geschützt werden. Diesen Schutz regelt das Jugendschutzgesetz: Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keinen Alkohol trinken, kaufen oder angeboten bekommen. Ab 16 Jahren ist das Trinken und Kaufen von „leichteren“ alkoholischen Getränken erlaubt, wie Wein, Bier oder Sekt. Hochprozentige Getränke oder Mixgetränke dürfen erst ab 18 Jahren getrunken und gekauft werden.

In einer Wohngruppe und den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gelten jedoch zum Schutz von jüngeren Bewohner*innen strengere Regeln. Dort darf, egal wie alt man ist, auf dem ganzen Gelände und auch auf den eigenen Zimmern kein Alkohol getrunken werden. In einigen Fällen darf Alkohol nicht mal auf das Gelände der Einrichtung mitgenommen werden.