Arztbesuch
Du hast das Recht auf eine gute Versorgung, auch im medizinischen Bereich. Dafür darfst du dir Unterstützung und Begleitung in deiner Einrichtung holen. Dazu zählt aber auch das Recht, einen Arzt oder eine Ärztin auszusuchen, wenn du gerne eine Untersuchung, eine Beratung oder eine Behandlung wünschst. Auch hier gibt es bei einer medizinischen Behandlung oder Operation die Notwendigkeit, dass deine Sorgeberechtigten einwilligen müssen. Bei Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren müssen die Ärzt*innen prüfen, inwieweit die Jugendlichen die Folgen von einer Behandlung verstehen und ob sie alleine einwilligen können. Bestehen hierzu Zweifel, müssen die Sorgeberechtigten zwingend einbezogen werden.
Quelle: Rechte haben – Recht kriegen, Ein Ratgeberhandbuch für Jugendliche in Erziehungshilfen, 3. Auflage, Seite 153