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Nachbetreuung

Gemäß dem Paragraf 41a SGB VIII hast du das Recht auf eine Beratung und Unterstützung nach Beendigung der Hilfe. Im Hilfeplan, in dem das Ende der Hilfe besprochen wird, sollte festgelegt werden, wie lange du nach Ende der Hilfe noch Anspruch auf Unterstützung und Beratung bekommen kannst. Im Gesetz wird von einem angemessenen Zeitraum gesprochen. Dieser Zeitraum muss entsprechend im Hilfeplan definiert und vor allem dokumentiert werden. Wenn also deine Hilfe ausgelaufen ist, dann wirst du innerhalb des festgelegten Zeitraums immer mal wieder von den Mitarbeiter*innen des Jugendamtes kontaktiert. Sie werden dich fragen, ob alles in Ordnung ist oder ob du irgendeine Form der Unterstützung/ Beratung benötigst. Falls du mehr als eine kurzfristige Unterstützung oder Beratung benötigst kann für dich auch die Coming Back Option gem. Paragraf 41 SGB VIII zutreffen.