Ombudschaft/ Ombudsstelle
Der Begriff „Ombudschaft“ stammt aus Skandinavien und bedeutet so viel wie Vermittlung oder Bevollmächtigung. Ombudschaft zielt darauf ab, ein vorhandenes Machtgefälle zwischen Bürger*innen und Behörden oder anderen Institutionen auszugleichen. Bei Streitfragen soll eine gerechte Einigung erwirkt werden. In der Kinder- und Jugendhilfe hat die Ombudschaft eine wichtige Aufgabe. Es handelt sich hierbei um eine unabhängige Anlaufstelle, die junge Menschen und ihre Familien unterstützt. Die Ombudschaft informiert, berät und vermittelt in Konflikten mit dem Jugendamt oder der Einrichtung der Jugendhilfe. Sie stärkt die Position der jungen Menschen und ihrer Familien. Ombudschaft ergänzt andere Beschwerdemöglichkeiten und fördert die Selbsthilfe. Es ist wichtig, dass junge Menschen und ihre Familien ihre rechtliche Situation kennen und die Entscheidungen von Jugendämtern oder Einrichtungen verstehen, um selbstbestimmt handeln zu können. Durch die Arbeit der Ombudschaft wird eine gerechtere Lösung angestrebt, bei der die Interessen der jungen Menschen und ihren Familien im Mittelpunkt stehen.
In den meisten Bundesländern gibt es eine koordinierende Landesstelle. In einigen Städten gibt es zusätzlich weitere unabhängige Ombudsstellen sowie auch in einigen Einrichtungen interne Ombudsstellen geschaffen wurden. In unserem Beschwerdenavigator findest du die jeweiligen Ombudsstellen, die für dich zur Verfügung stehen.