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Nach-Betreuung

Vielleicht hört bald die Jugend-Hilfe für dich auf?
Zum Beispiel:

  • Du ziehst aus der Wohn-Gruppe aus
    und zurück zu deinen Eltern.
  • Oder: Du bist 18 Jahre.
    Und jetzt bist du alleine für dich verantwortlich.

 

Du hast aber jetzt immer noch das Recht auf eine Beratung.
Und ein Recht auf Hilfe,
wenn du die immer noch brauchst.
Das ist die so genannte Nach-Betreuung.

Bevor die Jugend-Hilfe zu Ende ist,
gibt es immer ein Hilfe-Plan-Gespräch.
Dann überlegt ihr:
Wie lange soll das Jugend-Amt dich fragen,
ob es dir gut geht?
Noch ein Jahr?
Oder 2?
Das schreibt ihr dann auf.
In der Zeit kannst du dann
immer nochmal Hilfe bekommen.
Und du bist nicht alleine,
wenn etwas zu schwierig ist.

Wenn du älter als 21 Jahre bist und schon alleine lebst,
dann hast du die Coming-back-Option.
Das spricht man so: Komming bäck Option.
Das bedeutet:
Du kannst zurück kommen zum Jugend-Amt
und dort Hilfe bekommen.
Mehr Informationen dazu findest du,
wenn du auf diesen Link klickst:
((Link: Coming-back-Option. ))