Akteneinsicht
Akten werden beim Jugendamt und in deinen Einrichtungen angelegt. Ihr habt das Recht, eure Akten beim Jugendamt einzusehen. Das gilt nicht unbedingt für die Akten in den Einrichtungen.
Viele Einrichtungen ermöglichen es aber, dass du zumindest darüber informiert wirst, was über dich aufgeschrieben und dokumentiert wird. Das kann beispielsweise auch wichtig für die Vorbereitung auf Hilfeplangespräche sein.
Beim Jugendamt kannst du die Informationen einsehen, die in deiner Akte gespeichert sind. Damit du dir deine Akte anschauen kannst, musst du einen Antrag stellen. Wenn du Fehler in deiner Akte entdeckst, kannst du beantragen, dass sie korrigiert werden.
Grundsätzlich dürfen nur Personen deine Akte einsehen, wenn sie auch zu deinem Hilfeprozess dazugehören. Dazu gehören in der Regel deine Eltern, deine Betreuerinnen und Betreuer sowie Fachkräfte, die an deinem Fall beteiligt sind. Wenn über diese Personen etwas in deiner Akte enthalten ist, was aus verschiedenen Gründen nicht für deine Augen bestimmt ist, kann es sein, dass diese Teile der Akte für dich nicht einsehbar sind.
Beachte bitte, dass in deiner Akte Dinge stehen können, die dich traurig machen, verletzen oder emotional sehr aufwühlen. Du musst daher beim Ansehen deiner Akte nicht allein sein, sondern kannst dir gerne Unterstützung holen. Du kannst beim Jugendamt darum bitten, dass du deine Akte mit jemandem gemeinsam anschaust, beispielsweise mit einer Fachkraft vom Jugendamt.
Falls dir verweigert wird, dass du deine Akte sehen darfst, kannst du dich entweder an die Ombudsstelle in deinem Land oder auch an die Landesdatenschutzbeauftragten wenden. Dort erhältst du Unterstützung.
Insgesamt ist es wichtig, dass du weißt, dass du nicht machtlos bist, wenn es um deine Akte und deine Rechte geht. Du hast das Recht, informiert zu sein und Einfluss auf das zu nehmen, was über dich geschrieben und entschieden wird.
Rechte haben – Recht kriegen, Ein Ratgeberhandbuch für Jugendliche in Erziehungshilfen, 3. Auflage