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Erziehungsbeistand

Es gibt unterschiedliche Formen von Hilfen für Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen. Eine Form der Hilfe ist der Erziehungsbeistand (Paragraf 30 SGB VIII). In diesem Paragrafen gibt es als weitere Unterscheidungsform die Hilfeform der Betreuungshilfe.

Die Betreuungshilfe wird vom Jugendgericht angeordnet, ist nicht freiwillig und wird meist im Zuge einer Verurteilung aufgrund einer Straftat festgelegt.

In beiden Fällen trifft man sich als junger Mensch regelmäßig mit pädagogischen Fachkräften zu Hause oder unternimmt etwas. Du erhältst direkt Unterstützung in deinem Alltag und bei Fragen und Problemen mit deinen Eltern, deiner Familie oder in der Schule und im Freundeskreis. Es geht darum, dir in deinem Umfeld eine Unterstützung zu bieten, wenn sich Streitigkeiten sehr festgefahren haben und du sie nicht mehr allein lösen kannst – das gilt, wenn du dennoch zu Hause leben kannst oder schon alt genug für eine eigene Wohnung bist. Erziehungsbeistand bekommen meist eher ältere Jugendliche.