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Jugend-Gerichts-Hilfe

Vielleicht hast du eine Straftat gemacht?
Und jetzt musst du vor das Jugend-Gericht.
Dann bekommst du Hilfe von der Jugend-Gerichts-Hilfe.
Die Abkürzung dafür ist: JGH.

Die JGH ist die ganze Zeit bei dir,
vor allem im Gerichts-Saal beim Straf-Verfahren.
Denn: Bis zum Urteil
musst du immer zum Jugend-Gericht kommen.
Die JGH schlägt auch vor,
was deine Strafe sein kann.

Wichtig:
Wenn du jünger bist als 18 Jahre,
dann muss deine Strafe dir auch helfen.
Das bedeutet:
Sie muss so sein,
dass du hinterher nicht nochmal eine Straftat machst.
Manchmal gehört zu deiner Strafe
sogar eine Jugend-Hilfe.

Die JGH achtet auch darauf:
Dass du dich an alle Regeln hältst,
die du mit dem Jugend-Gericht fest gelegt hast.