Kinderrechte
Kinder und Jugendliche haben Rechte.
Diese Rechte solltest du kennen.
Die Betreuer*innen oder andere Erwachsene
sollen sie dir erklären.
Und sie sollen dir erklären,
wie du deine Rechte bekommen kannst.
Denn: Deine Rechte musst du bekommen.
So steht es im Gesetz.

Erklärung zu diesem Stern * in einem Wort:
Dieser Stern bedeutet:
Wir meinen alle Menschen.
Nicht nur Männer und Frauen,
sondern alle!
Wir schließen niemanden aus.
Denn: Diese App soll für alle Menschen da sein.

Zum Beispiel: Betreuer*innen.
Das bedeutet: Betreuer und Betreuerinnen.
Und auch alle Menschen,
die sich nicht als Mann oder als Frau fühlen.
Das sind deine Rechte
Das bedeutet:
Du bist ein wertvoller Mensch.
Das müssen alle beachten.
Vor allem dann:
Wenn Erwachsene etwas für dich entscheiden.
Aber sie müssen es so entscheiden,
dass es für dich am besten ist.
Und sie sollten solche Entscheidungen
immer vorher mit dir besprechen.
Du kannst also mit bestimmen.
Denn: Das sind Entscheidungen über dein Leben.

und
das Recht auf Leben ohne Diskriminierung
Das bedeutet:
Die Menschen unterscheiden sich in vielen Dingen.

Dazu gehören:
• Alter
• Geschlecht
• Sexualität
• Haut-Farbe
• Sprache
• Behinderung
• Religion
• was sie politisch denken
• was sie über das Leben denken
• woher sie kommen
• wie viel Geld sie haben
Aber: Alle diese Unterschiede sind egal,
wenn es um deine Rechte geht.
Solche Unterschiede dürfen kein Grund dafür sein,
warum du schlechter behandelt wirst als andere.
Das nennt man:
Leben ohne Diskriminierung.

Gelten also in der Wohn-Gruppe
immer dieselben Regeln für alle?
Nein.
Zum Beispiel:
Jüngere Kinder kommen abends
früher zurück in die Wohn-Gruppe als ältere Kinder.
Das ist aber auch gut so.
Denn jüngere Kinder brauchen mehr Schutz
als ältere Kinder oder Jugendliche.
Es gibt also unterschiedliche Regeln.

Aber: Die Betreuer*innen müssen darauf achten:
• Die Regeln müssen sinnvoll sein.
• Sie müssen dir die Regeln gut erklären.
Zum Leben ohne Diskriminierung gehört auch das:
• Niemand darf dich ausnutzen.
• Niemand darf dich mobben.
• Niemand darf dich gemein behandeln.
• Niemand darf dich extra hart bestrafen.
Das gilt für alle,
also deine Mitbewohner*innen
und deine Betreuer*innen.

Wenn du denkst:
Diese Person behandelt mich ungerecht!

Dann kannst du dich darüber beschweren.
Dafür gibt es in jeder Wohn-Gruppe
eine bestimmte Person
zu der du gehen kannst.
Oder du sprichst mit einer Person,
der du vertraust.
Das Leben ohne Diskriminierung
gilt auch für das Internet.
Das bedeutet:
Du kannst das Internet nutzen.

Vielleicht gibt es dann aber diese Regel:
Du darfst das Internet nicht so oft benutzen,
wie du willst.
Oder:
Die Betreuer*innen nehmen dir manchmal
dein Handy weg.
Aber: Das müssen dir die Betreuer*innen gut erklären.
Denn: Vielleicht wollen sie dir damit nur helfen.
Damit du besser lernst,
wie du mit dem Handy umgehst.
Und damit du im Internet sicher bist.
Vielleicht hast du nur wenig Geld
oder deine Familie hat nur wenig Geld.
Dann muss der Staat euch helfen.
Ihr bekommt dann Geld.
Damit könnt ihr wichtige Sachen kaufen.
Zum Beispiel: Essen oder Kleidung.

Du bekommst auch Hilfe,
wenn du beim Gericht angeklagt bist.
Wenn du unter 21 Jahre alt bist,
dann bekommst du vor Gericht
einen besonderen Schutz.

Gewalt bedeutet,
dass jemand dir weh tut
oder gemein zu dir ist.
Niemand darf dir Gewalt antun.
Das gilt auch für andere Kinder,
für Jugendliche
und für Erwachsene.

Deine Familie und deine Betreuer*innen
müssen auf dich aufpassen.
Dazu gehört auch:
Sie müssen sie dich vor jeder Gewalt beschützen.
Es gibt viele Arten von Gewalt:
Keine davon darf dir jemand antun!
Hier sind Beispiele dafür,
welche Arten von Gewalt es gibt:
Körperliche Gewalt,
das bedeutet:
Jemand tut dir weh,
also: schlagen, schubsen, treten, beißen.
Seelische Gewalt,
das bedeutet:
Jemand ist gemein zu dir,
also: anschreien, erpressen, drohen oder Mobbing.
Misshandlung,
das bedeutet:
sehr schwere körperliche Gewalt.

Vernachlässigung und Verwahrlosung,
das bedeutet:
Niemand kümmert sich genug um dich.
Zum Beispiel bekommst du kein gutes Essen
oder keine warme Kleidung.
Sexuelle Gewalt,
das bedeutet:
• Jemand zwingt dich zum Sex.
• Jemand fasst dich sexuell an,
aber du willst das nicht.
• Jemand sagt sexuelle Sachen zu dir,
aber du willst das nicht.

Sprich mit einer Vertrauens-Person,
wenn das passiert:
- Jemand fasst dich an
und du findest das nicht - Du hast bei jemandem
ein komisches Gefühl im Bauch.
Das sind ganz wichtige Gefühle!
Deine Betreuer*innen müssen sie ernst nehmen.
Gewalt im Internet
Denk immer daran:
Gewalt im Internet ist verboten.
Die Gewalt im Internet nennt man: Cyber-Mobbing.
Das spricht man so: Seiber-Mobbing.
Das bedeutet:
- Andere Leute im Internet schreiben
gemeine Sachen über dich. - Sie schreiben Lügen über dich.
Sie zeigen/posten gemeine Fotos von dir.
Cyber-Mobbing passiert zum Beispiel in den Sozialen Medien.
Dazu gehören zum Beispiel:
- TikTok
- Snapchat

Wenn jemand dir Gewalt antut,
dann gibt es eine wichtige Regel:
Sprich mit einer Vertrauens-Person darüber.
Sag ihr, wenn du Angst hast.
Oder wenn was Schlimmes passiert ist.

Dann bist du nicht peinlich.
Und du nervst auch niemanden.
Sondern: Du fragst um Hilfe.
Das ist gut.
Und: Es ist dein Recht!
Vielleicht lebst du nicht bei deinen Eltern.
Sondern du lebst in einer Pflege-Familie
oder in einer Wohn-Gruppe.
Dann hast du das Recht auf besonderen Schutz
und auf besondere Hilfe.
Dafür gibt es sogar besondere Regeln im Gesetz.
Diese Regeln stehen im Sozial-Gesetz-Buch 8.
Die Abkürzung dafür ist: SGB 8.
Dort steht ganz am Anfang:
Kinder und Jugendliche haben das Recht
auf ihre eigene, besondere Förderung.
Damit sie später einmal
ihr eigenes Leben führen können.

So, wie sie es selbst gerne wollen.
Bei dieser Förderung lernst du wichtige Sachen,
damit du dich später einmal selbst gut versorgen kannst.
Zum Beispiel:
- Umgehen mit Geld
- leckeres Essen kochen.
Zur Förderung gehört aber auch,
dass du dich als Mensch gut entwickeln kannst.
Dabei achten wir zum Beispiel auf das:
- Was brauchst du in deinem Leben?
- Woran hast du Spaß?
- Wofür interessierst du dich?
Deine Wohn-Gruppe soll zum Beispiel
besonders auf deine Sprache achten.
Oder auf deine Kultur.
Oder deine Religion.
Wenn du das willst,
kannst du dafür besondere Hilfe bekommen.

Vielleicht hast du eine Behinderung.
Dann müssen die Betreuer*innen und die anderen Erwachsenen
dir besonders helfen.
Damit du möglichst viel selber machen kannst.
Du bekommst auch Hilfe für die Schule.
Das bedeutet:
Du bekommst alles,
was du in der Schule brauchst:
Hefte, Stifte oder Sport-Sachen.
Und du hast das Recht auf Hilfe
bei den Haus-Aufgaben.

Wenn du mit der Schule fertig bist,
dann bekommst du eine Beratung für deinen Beruf.
Und du bekommst Hilfe,
damit du in dem Beruf arbeiten kannst.
Zur Förderung gehört noch was ganz Wichtiges:
Die Betreuer*innen helfen dir,
deine Hobbys zu entdecken.
Und was du besonders gut kannst.
Sie helfen dir auch,
damit du diese Sachen oft machen kannst.

Du lernst auch,
wie du mit anderen Menschen respektvoll zurecht kommst.
Und du lernst etwas
über Pflanzen und Tiere
und den Natur-Schutz.
Wenn du in einer Wohn-Gruppe lebst,
dann hast du das Recht,
deine Eltern und deine Familie zu sehen.
Wie oft das ist?
Das kommt darauf an,
wie gut du dich mit deiner Familie verstehst.
Niemand darf dich von deiner Familie trennen.

Aber: Manchmal muss man ein Kind
vor seinen Eltern schützen.
Zum Beispiel, wenn die Eltern das Kind schlagen.
Dann kann ein Gericht sagen:
Diese Eltern sollen ihr Kind erstmal nicht mehr sehen.
Wenn bei dir und deiner Familie alles gut läuft,
dann hilft die Wohn-Gruppe dir,
damit du mit deiner Familie zurecht kommst.
Denn: Deine Eltern sind ja für dich verantwortlich.
Am besten machst du es so:
Verabrede mit deiner Familie,
wann ihr euch sehen wollt.
Ihr könnt euch so oft sehen,
wie ihr wollt.
Aber sorge dafür,
dass die Wohn-Gruppe darüber Bescheid weiß.
Dann können alle besser planen.

Wichtig:
Die Betreuer*innen dürfen dürfen dir nie verbieten,
dass du deine Familie siehst.
Auch nicht als Strafe.
Das ist verboten.
Du hast das Recht,
deine Eltern zu sehen.
Aber: Wenn du das nicht willst,
oder nur ein Eltern-Teil sehen willst,
dann sag das.
Niemand darf dich zwingen,
deine Eltern zu sehen.
Wie ist es mit deinen Freund*innen?
Die darfst du gerne besuchen.
Und du darfst sie in die Wohn-Gruppe einladen.
Die Betreuer*innen müssen dir das erlauben.

Aber: Manchmal denken die Betreuer*innen,
dass ein Freund oder eine Freundin
schlecht für dich sind.
Dann müssen sie mit dir darüber reden.
Sie müssen dir genau erklären:
Warum gibt es besonderen Regeln
für diesen Freund oder diese Freundin,
wenn du sie in die Gruppe einladen willst.
Wichtig:
Du allein entscheidest,
wer deine Freund*innen sind!

Bist du alleine nach Deutschland geflüchtet?
Sind deine Eltern noch in deinem Heimat-Land?
Dann müssen deine Betreuer*innen dir helfen,
dass du mit deiner Familie Kontakt haben kannst.
Zum Beispiel:
Du kannst das Internet nutzen,
damit du mit deinen Eltern reden
und deine Eltern sehen kannst.

Du kannst auch einen Antrag auf Familien-Zusammenführung stellen.
Das bedeutet:
Du kannst beim Amt einen Antrag stellen.
Damit fragst du,
ob deine Eltern zu dir
nach Deutschland kommen können.
Deine Betreuer*innen helfen dir dabei.

Das bedeutet:
Du musst alles bekommen,
was du für dein Leben und für deine Entwicklung brauchst.
Zum Beispiel:
Gutes und gesundes Essen.
Oder: Kleidung für warmes und kaltes Wetter
oder für Sport
oder wenn du ausgehst.

Im Bundes-Land Nordrhein-Westfalen
bekommst du Bekleidungs-Geld.
Von dem Geld kaufst du dir Kleidung.
Du kannst sehen, wie viel Geld das ist.
Dafür klickst du auf diesen Link:
Jugend vertritt Jugend.
In einer Wohn-Gruppe bekommst du auch Taschen-Geld.
Das gibt es einmal im Monat.
Wenn du jünger bist,
ist es weniger Geld.
Wenn du älter wirst,
bekommst du mehr.

Alle Bundes-Länder bestimmen genau,
wie viel Geld das ist.
Für das Bundes-Land Nordrhein-Westfalen
kannst du das ansehen,
wenn du auf diesen Link klickst:
Tabelle für das Land NRW
Dort steht genau,
wie viel Taschen-Geld du bekommst
wenn du zum Beispiel 8 Jahre alt bist
oder schon 16 Jahre.
Deine Betreuer*innen geben dir das Taschen-Geld.
Du entscheidest mit ihnen zusammen,
wann du das Geld haben willst.
Und wie du es aufteilen willst.

Das Taschen-Geld bekommst du immer!
Die Betreuer*innen dürfen es nicht behalten,
weil sie dich bestrafen wollen.
Das ist verboten.
Von deinem Taschen-Geld kannst du kaufen,
was du willst.
Aber: Du musst dich an das Gesetz halten.
Zum Beispiel:
Unter 16 Jahren darfst du keinen Alkohol kaufen.

Manchmal sagen die Betreuer*innen:
Zeig mir den Kassen-Zettel.
Ich will wissen,
was du gekauft hast.
Aber das ist verboten.
Was du gekauft hast,
geht niemanden was an.
Vielleicht bist du schon älter?
Dann kannst du Lebensmittel-Geld bekommen.
Das ist Geld,
mit dem du dein eigenes Essen kaufst.
Weil du schon selber für dich sorgen kannst.
Das Jugend-Amt bestimmt,
wie viel Lebensmittel-Geld du bekommst.
Wenn es nicht genug Geld ist,
dann kannst du dich beim Jugend-Amt beschweren.

Das bedeutet:
Auch in einer Wohn-Gruppe gibt es Sachen,
die dir allein gehören.
Die meisten Sachen davon
darfst du mit in dein Zimmer nehmen.
Und du entscheidest,
ob jemand sie ausleihen darf
oder was damit passiert.
Niemand darf dir diese Sachen weg nehmen.

Wichtig:
Du musst dich an das Gesetz halten.
Waffen und Drogen sind verboten.
Die musst du abgeben.
Wenn du etwas Teures kaufen willst,
dann sprich mit den Betreuer*innen darüber.
Zum Beispiel:
- einen Fernseher
- ein Haus-Tier
- ein Handy.

Für solche Sachen gibt es manchmal bestimmte Regeln.
Aber: Die Betreuer*innen müssen mit dir darüber reden
und dir diese Regeln genau erklären.
Das bedeutet:
Du hast das Recht,
auch mal allein in deinem Zimmer zu sein.
Und die anderen müssen dich in Ruhe lassen.
Du hast auch das Recht,
Sachen geheim zu halten.
Zum Beispiel:
- was du in den Sozialen Medien in einem Chat schreibst.
- Oder was in deinem Tage-Buch steht.
- Oder irgendwas anderes,
was andere Leute nichts angeht.
Deshalb darf auch niemand einfach so zuhören,
wenn du telefonierst.

Wichtig:
Es gibt eine Ausnahme:
Wenn du in Gefahr bist
oder eine andere Person in Gefahr ist.
Dann muss vielleicht jemand Sachen
in deinem Handy anschauen.
Das ist aber nur dann erlaubt,
wenn es keine andere Möglichkeit gibt,
was gegen die Gefahr zu machen.

Du entscheidest auch das:
Soll es im Internet Informationen von dir geben
oder Bilder oder Videos?
Wenn du Nein sagst,
dann sind sie verboten.
Das nennt man:
Das Recht am eigenen Bild.
Zum Privat-Leben gehört auch:

- Niemand darf einfach so in dein Zimmer gehen.
- Niemand darf dein Zimmer durch suchen.
- Niemand darf einfach so
Sachen aus deinem Zimmer mit nehmen.
Das ist auch dann verboten,
wenn die Betreuer*innen dein Zimmer prüfen.
Zum Beispiel, weil sie wissen wollen,
ob du aufgeräumt hast.
Am besten ist das:
Du bekommst deinen eigenen Zimmer-Schlüssel.
Und du kannst dein Zimmer abschließen,
wenn du weg bist.

Das bedeutet:
Du darfst zu allen Sachen in deinem Leben sagen,
wie du darüber denkst.
Das müssen alle respektieren.

Dabei musst du aber darauf achten:
Du musst die Meinung
von anderen Leuten respektieren.
Denn die anderen haben ja
genau die gleichen Rechte wie du.
Zum Beispiel bei einem Streit.
Hör dir dabei die Meinung der anderen an.
Und sei nicht gemein.
Lass die Beleidigungen lieber weg.
Die Betreuer*innen müssen sich dann
deine Meinung anhören.
Und die Meinung von allen anderen,
die mit dem Streit zu tun haben.
Dann könnt ihr alle zusammen
eine Lösung finden.

Wenn du denkst:
Meine Meinung wird nicht beachtet.
Dann kannst du dich darüber beschweren.
Dazu findest du mehr,
wenn du auf diesen Link klickst:
Das bedeutet:
Du darfst mit entscheiden,
wenn es um dich geht.
Zum Beispiel:
Was wollt ihr zum Abend-Essen kochen?
Und: Du kannst mit entscheiden,
wenn es um dein weiteres Leben geht.
Zum Beispiel beim Hilfe-Plan-Gespräch.
Dabei redet ihr über dein weiteres Leben.
Du kannst dann sagen:
- Was du in deinem Leben brauchst.
- Was du in deinem Leben machen willst.

Wichtig:
Beim Hilfe-Plan-Gespräch musst du dabei sein.
Alle müssen dir zu hören.
Und sie müssen ernst nehmen,
was du sagst.
Vielleicht gibt es in deiner Wohn-Gruppe
Treffen oder Gruppen-Abende,
bei denen ihr Regeln macht
oder Sachen entscheidet.
Auch dabei müssen dir alle zu hören.
So wie du allen anderen zu hörst.

Du findest,
dass die Betreuer*innen alles bestimmen?
Und dass wichtige Sachen
weg gelassen werden?
Das ist schlecht.
Dann kannst du dich beschweren.
Das bedeutet:
Wenn sich etwas für dich falsch anfühlt,
dann kannst du dich beschweren.
Das kannst du auch
mit anderen Kindern oder Jugendlichen
zusammen machen.
Dazu hast du das Recht.
Denn: Zusammen seid ihr stärker.
In manchen Heimen gibt es dafür bestimmte Gruppen.
Zum Beispiel:
- den Heim-Beirat
- den Gruppen-Rat
- den Jugend-Rat.

Manchmal gibt es auch Gruppen,
die im ganzen Bundes-Land zusammen arbeiten.
Im Bundes-Land Nordrhein-Westfalen heißt so eine Gruppe:
Jugend vertritt Jugend.
Wenn du auf diesen Link klickst,
dann kommst du zur Webseite von Jugend vertritt Jugend.
In 7 Bundes-Ländern gibt es: BUNDI.
Das ist ein Netzwerk.
Es hilft Kindern und Jugendlichen,
die Erziehungs-Hilfe bekommen
oder in einer Wohn-Gruppe leben.
Diese Informationen findest du auch
auf der Web-Seite von Jugend vertritt Jugend.

Auch in deinem Heim
oder deiner Wohn-Gruppe
gibt es Personen,
bei denen du dich beschweren kannst.
Zum Beispiel:
- Betreuer*innen in Wohn-Gruppen
- Leiter*innen von einem Heim
- Beschwerde-Teams
Vielleicht möchtest du dich
lieber wo anders beschweren
als im Heim?
Dann kannst du zu einer Ombuds-Stelle gehen.
Die Ombuds-Stelle kümmert sich um die Rechte
von Kindern und Jugendlichen
Und sie hilft dir,
damit du deine Rechte bekommst.

Das bedeutet:
Wenn du krank bist,
dann kannst du zu einem Arzt oder einer Ärztin gehen.
Oder ins Kranken-Haus.
Du bekommst auch Hilfe,
wenn es dir seelisch schlecht geht.
Bei diesen Sachen müssen dir
deine Betreuer*innen helfen.
Zum Beispiel:
- Sie gehen mit dir zum Arzt-Termin.
- Sie helfen dir,
einen Therapie-Platz zu finden.

Zum Recht auf Gesundheit gehören auch:
- sauberes Trink-Wasser
- genug Essen
- gesundes Essen
- saubere Zimmer in deiner Wohn-Gruppe
Du kannst auch zu Vorsorge-Untersuchungen beim Arzt gehen.
Zum Beispiel,
damit du eine wichtige Impfung bekommst.

Und deine Umgebung muss gesund sein.
Zum Beispiel:
In deinem Zimmer ist Schimmel an der Wand.
Dann müssen deine Betreuer*innen
was dagegen machen.
In einer Wohn-Gruppe oder in einem Heim
muss man regelmäßig das prüfen:
- Geht es dir dort gut?
- Ist es besser,
wenn du dort bleibst? - Oder ist es besser,
wenn du wo anders wohnst?
Für diese Fragen gibt es regelmäßige Hilfe-Plan-Gespräche.
Dabei redet ihr über dein weiteres Leben.
Du kannst dann sagen:
- Was du in deinem Leben brauchst.
- Was du in deinem Leben machen willst.

Wichtig:
Bei diesem Gespräch musst du dabei sein.
Alle müssen dir zu hören.
Und sie müssen ernst nehmen,
was du sagst.
Wenn das bei dir anders ist,
dann sag den Betreuer*innen Bescheid.
Oder beschwere dich beim Jugend-Amt.
Oder bei der Ombuds-Stelle.
Das bedeutet:
Du kannst mit bestimmen,
was du in deiner Freizeit machst.
- Möchtest du lieber spielen?
- Möchtest du dich lieber ausruhen?
- Oder Sport machen?
- Oder lesen?
- Oder im Internet surfen?
Das entscheidest du selber.

Aber: Viele Wohn-Gruppen haben Wochen-Pläne.
Manchmal sind diese Wochen-Pläne sehr voll.
Dann hast du nur wenig Freizeit.
Du kannst aber Bescheid sagen,
wenn du lieber etwas anderes machen willst
als was auf dem Plan steht.

Du hast auch das Recht,
deine Freund*innen zu treffen.
Dann darf niemand zu dir sagen:
Nein, heute nicht.
Wir können dich nicht da hin bringen.
Deine Betreuer*innen müssen dir helfen,
damit du zu deinen Freund*innen kommen kannst.
Das bedeutet:
Du kannst selber Kunst machen,
zum Beispiel:
- Malen
- Lieder schreiben
- Musik machen
Oder du kannst Kunst und Kultur genießen,
zum Beispiel:
- Filme schauen
- Musik hören
- zu einem Konzert gehen
- zu einem Fest gehen
- in eine Ausstellung gehen.

Das bedeutet:
Du hast das Recht,
dich selber zu irgend einer Sache zu informieren.
Dafür kannst du das Internet nutzen.
Oder zum Beispiel Bücher
oder das Fernsehen.
Auch in anderen Sprachen als nur in Deutsch.

Zu Informationen gehört alles,
was du siehst oder hörst oder liest.
Zum Beispiel:
- Filme und Videos
- Bücher und Zeitungen
- alles im Internet
- Musik
- Bilder oder andere Kunst-Sachen
Aber: Für Kinder und Jugendliche
sind gefährliche Informationen verboten.
Zum Beispiel: ein Film mit sehr viel Gewalt.

Damit du die Informationen bekommen kannst,
hast du auch das Recht,
alle Medien zu nutzen.
Das bedeutet:
in deiner Wohn-Gruppe darfst du einen Computer benutzen
oder ein Handy
oder ein Tablet.

Und es muss möglich sein,
dass du ins Internet kommst.
Manchmal machen die Betreuer*innen Regeln dafür,
wie lange du das Internet
oder das Fernsehen benutzen darfst.
Die Betreuer*innen müssen dir aber
die Regeln genau erklären.

Wenn du die Regeln nicht gut findest,
dann kannst du dich beschweren.
Wichtig:
Im Internet gibt es Gefahren.
Zum Beispiel: Cyber-Mobbing.
Oder Leute,
die heimlich alles
auf deinem Handy mit lesen.
Oder Leute,
die dir einfach so Sex-Nachrichten schicken.
Die Betreuer*innen sollen dir mit dem Internet helfen.
Damit du lernst,
wie du im Internet sicher bist.

Das nennt man: Medien-Kompetenz.
Die Betreuer*innen sollen keine schwierigen Regeln machen
oder dir das Internet verbieten.
Denn: Wenn du das Internet nicht nutzt,
dann bekommst du keine Medien-Kompetenz.
Das Recht auf Gedanken-Freiheit bedeutet:
Du entscheidest selbst,
was du denkst
und was deine Meinung ist.
Das Recht auf Gewissens-Freiheit bedeutet:
Du entscheidest selbst,
was du richtig oder falsch findest.
Zum Beispiel:
In deiner Wohn-Gruppe gibt es eine neue Regel.
Nun entscheidest du:
Was denkst du über diese neue Regel?


Würdest du die Regel lieber anders machen
oder abschaffen?
Und: Warum würdest du das so machen?
Das kannst du alles offen sagen.
Und das müssen alle respektieren.
Aber: Das Recht haben alle anderen auch.
Das musst du respektieren.
Das bedeutet:
Wenn du 14 Jahre alt wirst,
dann kannst du über deine Religion selbst bestimmen.

Zum Beispiel:
- Willst du in der Schule weiter
zum Religions-Unterricht gehen? - Willst du zu einem Gottes-Dienst gehen?
- Willst du mit beten?
- Welche Religion willst du haben?
- Oder willst du gar keine Religion haben?
Diese Sachen kannst du mit 14 Jahren
alle frei entscheiden.
Zum Beispiel: Niemand darf dich zwingen,
bei einem Gebet mit zu machen.
Das Recht auf Sexualität hat 2 Teile.
Teil 1:
Du entscheidest über deine Sexualität.
Also: Zu welchem Geschlecht möchtest du dazu gehören?
Manche Menschen sind zwar weiblich,
aber sie fühlen sich männlich.
Oder sie sind männlich,
aber sie fühlen sich weiblich.
Oder keins von beidem.
Das nennt man: divers.
Und natürlich gibt es weibliche Menschen,
die sich weiblich fühlen.
Und männliche Menschen,
die sich männlich fühlen.
Wo du dazu gehörst,
entscheidest du selbst.

Liebst du Frauen oder Männer
oder vielleicht beides?
Oder niemanden?
Auch diese Entscheidung triffst du selbst.
Niemand darf das für dich bestimmen.
Und niemand darf dich
für deine sexuelle Entscheidung ausschließen.
Sondern deine Betreuer*innen müssen dir helfen,
dass du dich mit deiner Sexualität wohl fühlst.
Teil 2:
Du kannst Sex haben, so wie du möchtest.
Aber: Dabei gibt es ein paar Regeln vom Gesetz.
An diese Regeln musst du dich halten.
Das sind die wichtigsten Regeln:

- Erwachsene über 18 Jahre dürfen keinen Sex
mit Jugendlichen unter 16 Jahren haben.
Dafür können die Erwachsenen
sogar eine Strafe bekommen. - Sex mit Kindern unter 14 Jahren ist verboten.
Ganz egal, ob die Kinder selbst Sex wollen. - Wenn du mit anderen Sex hast,
dann respektiere sie.
Was finden sie gut oder schlecht?
Nimm das ernst. - Das gilt natürlich auch für dich.
Deine Sex-Partner*innen
müssen dich auch respektieren
und deine Wünsche ernst nehmen.

Diese Gesetze gelten für alle:
Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Die Gesetze sollen Kinder und Jugendliche schützen.
Denn: Niemand darf Kinder oder Jugendliche sexuell ausnutzen.
Das ist verboten.
Vielleicht verbieten die Betreuer*innen es dir,
Sex zu haben.
Aber: Dann müssen sie dir das genau erklären.
Und sie müssen darüber mit deinen Eltern
oder mit deinem Vormund sprechen.
Alle zusammen versuchen dann,
eine gute Regel für dich zu finden.
Warum dürfen andere so eine Regel für dich machen?
Weil du erst mit 18 Jahren erwachsen bist
und alles selbst entscheiden darfst.

Aber: Du darfst deine Meinung dazu sagen.
Und die Erwachsenen müssen deine Meinung ernst nehmen.

Lexikon
In einer Akte sammelt man viele wichtige Schrift-Stücke.
In deiner Akte ist zum Beispiel das gesammelt:
- Was ist passiert in deinem Leben
- Warum ist das passiert?
- Was habt ihr dann gemacht?
- Was habt ihr bei den Hilfe-Plan-Gesprächen entschieden?
- wichtige Briefe
- deine Zeugnisse
In deiner Akte sind also ganz viele Informationen,
die für dein Leben wichtig sind.
Deine Akte ist beim Jugend-Amt.
Du hast das Recht,
in dieser Akte zu lesen.
Wenn du wissen willst,
was da drin steht.
In deiner Wohn-Gruppe oder deinem Heim
gibt es noch eine Akte für dich.
Die kannst du meistens nicht lesen.
Aber: Die Betreuer*innen können dir sagen,
was in deiner Akte steht.
Dann kannst du dich besser
auf dein Hilfe-Plan-Gespräch vorbereiten.
Das bedeutet,
dass du in deiner Akte liest.
Du hast das Recht,
in deiner Akte zu lesen.
In deiner Wohn-Gruppe oder deinem Heim[AH1]
gibt es eine Akte für dich.
Die kannst du nicht einfach so lesen.
Aber: Die Betreuer*innen können dir sagen,
was in der Akte über dich steht.
Dann kannst du dich besser
auf dein Hilfe-Plan-Gespräch vorbereiten.
Beim Jugend-Amt gibt es noch eine Akte für dich.
Du hast das Recht,
in dieser Akte zu lesen.
Wenn du wissen willst,
was da drin steht.
Dafür musst du einen Antrag stellen.
Wenn du in deiner Akte einen Fehler findest,
dann kannst du noch einen Antrag stellen.
Damit der Fehler richtig gemacht wird.
Wer darf deine Akten lesen?
Nur Personen,
die sich um dich kümmern und dir helfen.
Zum Beispiel:
· deine Eltern
· deine Betreuer*innen
· andere Personen, die sich um dich kümmern, zum Beispiel Lehrer*innen Ärzt*innen[ut2] [AH3]
Manchmal steht etwas in der Akte,
was du nicht lesen darfst.
Dann kannst du diese Teile von der Akte nicht ansehen.
Und manchmal steht etwas in der Akte,
was für dich schlimm ist.
Zum Beispiel schlimme Sachen,
die dir früher mal passiert sind.
Deshalb kann jemand bei dir sein,
wenn du in der Akte liest.
Dafür musst du im Jugend-Amt Bescheid sagen.
Dann lesen sie die Akte zusammen mit dir.
Manchmal darfst du deine Akte nicht lesen.
Dann kannst du dich beschweren.
Dafür gibt es in deinem Bundes-Land
eine Ombuds-Stelle
oder eine Person vom Daten-Schutz.
Die nennt man: Landes-Daten-Schutz-Beauftragte.
Beide Personen können dir helfen.
· Wichtig: Du hast das Recht, in deiner Akte zu lesen.
· Du hast auch das Recht, dass Fehler in der Akte richtig gemacht werden.
· Und du kannst dich beschweren und dein Recht durchsetzen.
Das ist sehr wichtig.
Schließlich geht es in der Akte um dein Leben!
Alkohol ist ungesund für Kinder und Jugendliche.
Denn: Alkohol ist schlecht
für den Körper und für die Seele.
Vor allem bei Kindern und Jugendlichen,
die noch wachsen.
Deshalb steht im Gesetz:
Jugendliche unter 16 Jahren
dürfen keinen Alkohol kaufen oder trinken.
Wenn du älter als 16 Jahre bist,
dann darfst du Wein, Bier oder Sekt kaufen und trinken.
Getränke mit viel Alkohol,
zum Beispiel Schnaps,
darfst du erst mit 18 Jahren kaufen und trinken.
In den Wohn-Gruppen müssen alle geschützt werden.
Auch kleinere Kinder.
Deshalb darf man nirgends in der Wohn-Gruppe
oder im Heim Alkohol trinken.
Manchmal ist Alkohol auch im Garten oder im Hof verboten.
Jugendliche ab 13 Jahren
dürfen arbeiten gehen
und ihr eigenes Geld verdienen.
Wenn du jünger als 13 Jahre bist,
dann darfst du nicht arbeiten.
So steht es im Gesetz.
Mit 13 Jahren kannst du manchmal
einfache Sachen arbeiten:
auf kleinere Kinder aufpassen oder
Zeitungen austragen.
Das geht aber nur,
wenn deine Eltern oder dein Vormund
dir das erlauben.
Außerdem darfst du nur arbeiten,
wenn du keinen Schul-Unterricht hast.
So steht es im Gesetz.
Damit deine Gesundheit geschützt ist
und damit du sicher bist.
Du hast auch kein Recht auf den Mindest-Lohn.
Mindest-Lohn bedeutet:
So viel Geld muss man wenigstens
für die Arbeit bezahlt bekommen.
Aber Mindest-Lohn gibt es erst ab 18 Jahren.
Oder wenn du schon einen Beruf gelernt hast.
Ein bisschen anders ist es bei einem Ferien-Job.
Das bedeutet:
Du arbeitest in den Schul-Ferien.
Dann darfst du bis zu 40 Stunden
in der Woche arbeiten.
Das darfst du bis zu 4 Wochen
in den Ferien.
Oder: bis zu 50 Tage in einem Jahr.
Wichtig:
Informiere dich gut über solche Sachen,
bevor du mit einem Ferien-Job anfängst.
Du hast das Recht auf Hilfe,
wenn du krank bist.
Deine Betreuer*innen müssen dir dann helfen
und mit dir in die Arzt-Praxis gehen.
Du kannst dir auch selbst eine Arzt-Praxis aussuchen,
zu der du gehen willst.
Du kannst dort zu einer Beratung hin gehen
oder zu einer Untersuchung
oder zu einer Behandlung.
Aber: Für jede Behandlung und jede Operation
brauchst du die Erlaubnis von deinen Eltern
oder von deinem Vormund.
Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren
können so was manchmal auch allein
mit den Ärzt*innen entscheiden.
Die Ärzt*innen sagen dir,
ob das bei dir auch geht.
Dafür müssen sich die Ärzt*innen sicher sein,
dass du alles verstehst,
was sie dir erklärt haben.
Quelle: Rechte haben – Recht kriegen, Ein Ratgeberhandbuch für Jugendliche in Erziehungshilfen, 3. Auflage, S.153
Das bedeutet:
Jemand bestimmt,
wo du leben sollst.
Normalerweise machen das deine Eltern.
Manchmal dürfen die Eltern das aber nicht machen,
weil sie ihr Kind zu schlicht behandelt haben.
Manchmal sagen die Eltern selbst:
Ich will das gar nicht bestimmen.
Zum Beispiel,
weil sie sehr krank sind.
Dann bestimmt dein Vormund,
wo du leben sollst.
Aber: Du darfst auch was dazu sagen,
wo du am liebsten leben willst.
Manche Jugendlichen gehen für eine Weile ins Ausland.
Zum Beispiel mit einem Schul-Austausch.
Oder Freunde nehmen dich mit in den Urlaub im Ausland.
Bei vielen Ländern musst du dann die Erlaubnis von deinen Eltern haben
oder von deinem Vormund.
Am besten prüft ihr immer zuerst,
ob du eine Erlaubnis brauchst.
Und dann besorgst du sie dir.
Dann hast du bei deiner Reise keinen Stress.
In einer Wohn-Gruppe hast du Rechte.
Du hast aber auch Aufgaben.
Das bedeutet:
Du kümmerst dich um bestimmte Sachen.
Dann musst du dafür sorgen,
dass du die Sachen richtig erledigst.
Zum Beispiel:
- beim Kochen helfen
- sauber machen
- Müll sortieren und weg bringen
Manche Aufgaben findest du vielleicht nicht gut.
Andere machen dir Spaß.
Das geht aber allen so.
Deshalb bekommen alle immer mal neue Aufgaben.
Das bedeutet:
Deine Eltern oder deine Betreuer*innen
müssen gut auf dich aufpassen.
Und auch alle anderen Erwachsenen,
die sich um dich kümmern.
Dabei müssen die Erwachsenen darauf achten:
- Dass dir nichts passiert.
- Dass du niemand anderem was tust
oder etwas kaputt machst.
Die Erwachsenen müssen die Aufsichts-Pflicht ernst nehmen.
Wenn sie das nicht machen,
dann können sie bestraft werden.
Und sie müssen wieder gut machen,
was dir passiert ist.
Oder was du anderen getan hast.
Das nennt man auch:
haftbar gemacht werden.
Quelle:
832 BGB
KVJS Jugendhilfe – Service, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung
Nach der Schule machst du vielleicht eine Berufs-Ausbildung.
Oder du studierst an der Universität.
Denk gut darüber nach,
was du später mal machen willst.
Dabei hast du auch das Recht auf Hilfe.
Du kannst zu einer Berufs-Beratung gehen.
Oder zu einer Bildungs-Beratung.
Die Leute dort prüfen mit dir zusammen:
- Was sind deine Interessen?
- Was kannst du besonders gut?
- Was ist dir wichtig für dein Leben?
Dann helfen sie dir,
die beste Entscheidung für deine Zukunft zu treffen.
Sie helfen dir auch bei der Bewerbung
und beim Lernen.
In Deutschland musst du zur Schule gehen.
Du kannst aber mit bestimmen,
in welche Schule du gehst.
Und welche Ausbildung du machst
oder was du studieren willst.
Deine Eltern oder dein Vormund wollen etwas anderes als du?
Dann kannst du zum Familien-Gericht gehen.
Dort hören sich die Richter*innen an,
was du willst.
Und was deine Eltern oder dein Vormund wollen.
Dann helfen sie euch,
damit ihr euch einigt.
Wenn das aber nicht geht,
dann entscheiden die Richter*innen im Familien-Gericht etwas für dich.
Quelle:
Rechte haben – Recht kriegen, Ein Ratgeberhandbuch für Jugendliche in Erziehungshilfen, 3. Auflage, S.163f.
Das bedeutet:
Wie lange darfst du am Abend ausgehen?
In den Wohn-Gruppen gibt es oft einen Plan für jeden Tag.
Alle bestimmen zusammen:
Wann muss man abends wieder in der Wohn-Gruppe sein?
An diese Zeit musst du dich halten.
Das Gesetz steht dazu das:
Wenn Jugendliche unter 16 Jahren
ohne Erwachsene ausgehen,
dann müssen sie aus einem Club oder einer Kneipe
um 22 Uhr wieder nach Hause gehen.
Zwischen 16 und 18 Jahren
müssen sie um 24 Uhr nach Hause gehen.
Jüngere Kinder müssen schon früher nach Hause.
Für Kinder oder Jugendliche bei einem Familien-Fest
gibt es im Gesetz keine Regel.
Deshalb musst du in der Wohn-Gruppe besprechen,
wann du abends wieder kommen sollst.
Das ist wichtig für deine Sicherheit.
Denn die Erwachsenen müssen ja auf dich aufpassen.
Deshalb müssen die Betreuer*innen auch wissen,
wo du hin gehst.
Wenn du bei Freund*innen schlafen willst,
musst du auch vorher Bescheid sagen.
Und die Betreuer*innen
oder deine Eltern
oder dein Vormund
müssen das wissen.
Quellen:
JuSchG
Rechte haben – Recht kriegen, Ein Ratgeberhandbuch für Jugendliche in Erziehungshilfen, 3. Auflage, S.119
Das bedeutet:
Du sollst in eine ganz neue Umgebung kommen.
Und deshalb fährst du mit einer Betreuung ins Ausland.
Oft für einige Wochen oder einige Monate.
Du musst dann lernen,
deiner Betreuung zu vertrauen.
Und deine Betreuung muss dir vertrauen.
Manchmal macht ihr dann eine lange Fahrrad-Reise.
Oder ihr reist mit einem Zirkus herum.
Manchmal wohnst du aber auch einfach
bei deiner Betreuung im Ausland.
Zuerst musst du die Sprache im Ausland lernen.
Du musst oft um Hilfe bitten.
Am Anfang kann das schwierig sein.
Vor allem,
wenn Erwachsene früher nicht für dich da waren.
Und du warst enttäuscht darüber.
Aber nach einer Weile im Ausland lernst du,
dass die Erwachsenen dir helfen wollen.
Und dass du ihnen vertrauen kannst.
Und dann kannst du langsam anfangen,
Pläne für dein weiteres Leben zu machen.
In Deutschland suchst du dir deinen Beruf selber aus.
Du suchst auch selber aus,
wo du den Beruf lernen willst.
Und wo du arbeiten willst.
Das ist dein Recht.
So steht es im Gesetz.
Niemand darf dich zu einer Arbeit zwingen.
Aber: Es gibt eine Ausnahme:
Wenn du als Strafe Sozial-Stunden arbeiten musst.
So was beschließt immer ein Gericht.
Deine Betreuer*innen helfen dir,
deinen Beruf zu finden.
Sie gehen mit dir auch zur Arbeits-Agentur.
Die Fach-Leute dort helfen dir auch,
deinen Beruf zu finden.
Wichtig:
Dein Beruf soll dir Freude machen.
Es muss etwas sein,
was du gerne machst.
Kinder und Jugendliche in einer Wohn-Gruppe
oder in einem Heim
haben das Recht,
sich zu beschweren.
Zum Beispiel:
- weil sie etwas ungerecht finden
- weil sie mit etwas nicht zufrieden sind
- weil es Streit gibt
- weil jemand respektlos ist
- weil die Regeln schlecht sind
- weil etwas fehlt oder kaputt ist
- weil man in der Freizeit nichts Schönes machen kann
In jeder Wohn-Gruppe und in jedem Heim
muss es eine bestimmte Person geben,
bei der man sich beschweren kann.
So steht es im Gesetz.
Die Person versucht dann erstmal,
die Beschwerde im Heim
oder in der Wohn-Gruppe zu lösen.
Manchmal melden die Betreuer*innen eine Beschwerde
auch ans Jugend-Amt.
Vielleicht bringt das alles nichts?
Oder du willst dich über das Heim
oder die Wohn-Gruppe beschweren?
Oder über das Jugend-Amt?
Dann kannst du zu einer Ombuds-Stelle gehen.
Ombuds-Stellen gibt es in jedem Bundes-Land.
Die Leute in der Ombuds-Stelle
kümmern sich um die Rechte von Kindern und Jugendlichen.
Und sie helfen dir,
deine Probleme zu lösen.
Wenn du in einer Wohn-Gruppe lebst,
dann hast du das Recht,
deine Eltern zu sehen.
Niemand darf dich von deiner Familie trennen.
So steht es im Gesetz.
Aber: Manchmal muss man ein Kind
vor seinen Eltern schützen.
Zum Beispiel, wenn die Eltern das Kind schlagen.
Dann kann ein Gericht sagen:
Diese Eltern sollen ihr Kind erstmal nicht mehr sehen.
Wie ist es mit deinen Freund*innen?
Die darfst du gerne besuchen.
Denn: Es ist wichtig,
dass du gute Freund*innen hast.
Und du darfst sie in die Wohn-Gruppe einladen.
Die Betreuer*innen müssen dir das erlauben.
Aber: Manchmal denken die Betreuer*innen,
dass ein Freund oder eine Freundin
schlecht für dich sind.
Dann müssen sie mit dir darüber reden.
Sie müssen dir genau erklären:
Warum gibt es besondere Regeln
wenn dieser Freund oder diese Freundin
zu Besuch kommt?
Wenn du bei deinen Freund*innen schlafen willst,
dann musst du eine Erlaubnis dafür haben.
Die bekommst du von deinen Eltern
oder von deinem Vormund.
Das Brief-Geheimnis gehört zu deinem Privat-Leben.
Du bekommst einen Brief
oder du schickst einen Brief weg?
Dann ist klar:
Was da drin steht,
geht nur dich was an.
Zum Brief-Geheimnis gehört auch
das so genannte Fernmelde-Geheimnis.
Darin geht es um Nachrichten,
die du bekommst oder die du weg schickst.
Zum Beispiel:
- SMS
- Chats in WhatsApp oder Signal
- Chats in Sozialen Medien
Solche Nachrichten gehen auch nur dich etwas an.
Du entscheidest,
ob du mit deinen Betreuer*innen
über Nachrichten oder Briefe sprechen willst.
Zum Beispiel,
weil dir etwas Angst macht.
Oder weil du etwas nicht verstehst.
Manchmal erklären dir die Betreuer*innen auch,
warum Freund*innen oder Bekannte von dir
für dich gefährlich sein können.
Das kann auch mit gefährlichen Nachrichten von ihnen zusammen hängen.
Wichtig:
Es gibt eine Ausnahme vom Brief-Geheimnis:
Wenn du in Gefahr bist
oder eine andere Person in Gefahr ist.
Dann muss vielleicht jemand Sachen
in deinem Handy anschauen.
Oder deine Briefe lesen.
Das ist aber nur dann erlaubt,
wenn es keine andere Möglichkeit gibt,
etwas gegen die Gefahr zu machen.
Bürger-Geld zahlt der Staat an Menschen,
die zu wenig Geld zum Leben haben.
Sie haben fast kein Geld gespart.
Und sie haben auch sonst nichts,
was wertvoll ist.
Vielleicht wohnst du in einer Wohn-Gruppe?
Dann kannst du kein Bürger-Geld bekommen.
Aber: Wenn du in deiner eigenen Wohnung wohnst,
dann kannst du Bürger-Geld beantragen.
Das spricht man so: Kliering.
Das Wort kommt aus der englischen Sprache
und bedeutet: Klärung.
Bei einem Clearing will man heraus finden,
was für dein Leben das Beste ist.
Dabei fragt man:
- Wie geht es dir mit deiner Familie?
- Wie geht es dir in der Schule?
- Welche Freund*innen hast du?
- Was für Hobbys hast du?
- Was kannst du besonders gut?
- Was musst du noch lernen?
- Was brauchst du,
damit du gut leben kannst?
Alle Antworten zusammen sind das Clearing.
Nach dem Clearing wissen alle,
was sie für dich machen können.
Für ein Clearing muss man einen Antrag stellen.
Das können deine Eltern machen oder dein Vormund.
Oder das Familien-Gericht.
Wie genau das Clearing geht,
steht im Gesetz.
Meistens dauert ein Clearing 8 bis 12 Wochen.
In der Zeit wohnst du bei deinen Eltern
oder in einer Wohn-Gruppe.
So wie es für dich am besten ist.
Das spricht man so: Komming bäck Option.
Das bedeutet:
Du kannst zurück kommen zum Jugend-Amt.
Wenn du 21 Jahre wirst,
dann bekommst du keine Jugend-Hilfe mehr.
Sondern du kannst jetzt allein dein Leben führen.
Meistens fängst du damit schon
vor deinem 21. Geburtstag an.
Mit den Betreuer*innen planst du,
wo du später wohnen willst.
Oder was du machen willst,
wenn du nicht mehr betreut wirst.
Mit 21 kannst du alles allein machen.
Aber: Vielleicht ist das schwierig für dich.
Zum Beispiel:
- Du hast Schwierigkeiten mit den Ämtern.
- Dein Partner oder deine Partnerin hat dich verlassen.
Und jetzt kommst du nicht zurecht,
weil du so traurig bist. - Du fühlst dich allein.
Du findest keine Freund*innen. - Du hast zu gar nichts Lust.
Jetzt hast du die Coming-back-Option.
Das bedeutet:
Die Möglichkeit,
dass du zurück zum Jugend-Amt gehen kannst
und dort Hilfe bekommst.
Das ist dein Recht.
Und es ist in Ordnung,
wenn du das machst.
Du kannst auch in deiner früheren Wohn-Gruppe nach Hilfe fragen
oder mit deinen früheren Betreuer*innen sprechen.
Alle helfen dir dann gerne.
Daten bedeutet:
Informationen, zum Beispiel über dich.
Alle Informationen über dich,
nicht nur welche im Internet.
Daten können alles sein,
was zu dir gehört.
Zum Beispiel:
- wann du geboren bist
- wo du geboren bist
- dein Lieblingsfilm
- deine Schule
Deine Daten sind sehr wichtig
und sie müssen gut geschützt sein.
Das gilt besonders,
wenn du noch jünger als 18 Jahre bist.
Das nennt man: Sozial-Daten-Schutz.
Dieser Daten-Schutz ist wichtig.
Denn: Daten verraten viele private Sachen über dich.
Manche Daten sind sogar sehr intim.
Zum Beispiel:
Ein Mädchen schreibt in einer App auf,
wann sie ihre Tage hat.
Es gibt Gesetze,
die deine Daten schützen.
Diese Gesetze regeln auch,
wie man mit deinen Daten umgehen muss.
Du bist jünger bist als 16 Jahre?
Dann brauchst du meistens die Erlaubnis
von deinen Eltern oder deinem Vormund,
wenn du Daten weiter geben willst.
Zum Beispiel,
weil du die Justy-App nutzen willst.
Bei Wohn-Gruppen von der Kirche
kann das auch anders sein.
In einer Wohn-Gruppe von der evangelischen Kirche
kannst du die Justy-App einfach so nutzen.
Aber in einer Wohn-Gruppe von der katholischen Kirche
musst du deine Eltern oder deinen Vormund um Erlaubnis fragen.
Das musst du machen,
wenn du jünger als 14 Jahre bist.
Daten-Schutz ist leider ein bisschen schwierig.
Du hast dieses Recht:
Man muss dir Bescheid sagen,
wenn jemand Daten von dir braucht.
Man muss dir auch sagen,
warum jemand diese Daten braucht.
Und was er damit macht.
Wenn jemand Daten über dich speichert,
dann darfst du diese Daten ansehen.
Wenn in deinen Daten etwas falsch ist,
dann muss man das richtig rein schreiben
oder die falschen Daten löschen.
Auch im Internet ist der Daten-Schutz wichtig.
Denn im Internet sammeln viele Firmen Daten über dich.
Zu diesen Firmen gehören zum Beispiel:
- Soziale Medien
- Spiele-Apps
- E-Mail-Programme
- YouTube
Diese Firmen nutzen deine Daten,
damit du Werbe-Filme bekommst
oder Werbe-Bilder siehst.
Dafür bekommen diese Firmen Geld.
Man kann auch sagen:
Deine Daten sind fast wie Geld.
Manchmal wollen auch Verbrecher deine Daten haben.
Das kann gefährlich für dich sein.
Zum Beispiel:
- Jemand klaut dein Profil in den Sozialen Medien.
Und dann schreibt er dort schlimme Sachen.
Das sieht dann aus,
als hättest du das geschrieben. - Oder jemand nutzt deinen Namen und bestellt Sachen,
die du dann bezahlen sollst.
Wichtig:
Achte im Internet immer gut auf deine Daten.
Und gib niemals mehr Daten weiter als notwendig.
Denn: Deine Daten musst du schützen.
Im Gesetz steht es so:
Wer jünger als 18 Jahre ist,
gilt als Kind.
Und Kinder darf niemand diskriminieren.
Diskriminieren bedeutet:
ausschließen oder ungerecht behandeln.
Die Menschen unterscheiden sich in vielen Dingen.
Dazu gehören:
- Alter
- Geschlecht
- Sexualität
- Haut-Farbe
- Sprache
- Behinderung
- Religion
- was sie politisch denken
- was sie über das Leben denken
- woher sie kommen
- wie viel Geld sie haben
Aber: Solche Unterschiede dürfen kein Grund dafür sein,
warum man einen Menschen schlechter behandelt
als einen anderen.
Manche Menschen werden
aus Freundes-Gruppen ausgeschlossen
oder beschimpft, bedroht und gemobbt.
So was darf in deiner Wohn-Gruppe nicht passieren.
Dort müssen alle geschützt sein.
Und: Dort dürfen alle so sein,
wie sie sind.
Das müsst ihr alle lernen.
Damit ihr gut zusammen leben könnt.
Wichtig:
Diskriminierung ist verboten.
Für so was kann man im Gericht
eine Strafe bekommen.
Zu den Drogen gehören zum Beispiel:
- Zigaretten
- Alkohol
- Cannabis
- Heroin
Drogen sind gefährlich.
Wenn du Drogen nimmst,
machst du deine Gesundheit kaputt.
Manchmal sogar für den Rest von deinem Leben.
Wenn du jünger bist als 18 Jahre,
dann müssen wir dich vor Drogen schützen.
So steht es im Gesetz.
Deshalb darfst du in der Wohn-Gruppe
gar keine Drogen nehmen.
Auch keine erlaubten Drogen,
zum Beispiel Zigaretten oder Bier.
An diese Regel musst du dich halten.
Sonst kannst du von uns eine Strafe bekommen.
Wenn du trotzdem immer wieder Drogen nimmst,
müssen wir dich aus der Wohn-Gruppe ausschließen.
Manche Bewohner*innen kommen dann sogar vor Gericht.
Vielleicht hast du Drogen genommen,
bevor du in die Wohn-Gruppe eingezogen bist?
Dann ist es sicher schwierig für dich,
damit aufzuhören.
Du fängst deshalb vielleicht auch einen Streit
mit den Betreuer*innen an.
Aber: Die Betreuer*innen reden mit dir darüber.
Sie erklären dir,
warum du ohne Drogen besser dran bist.
Und sie suchen Hilfe für dich,
wenn du einfach nicht aufhören kannst.
Denn: Es gibt viele Hilfs-Angebote für Menschen,
die Drogen nehmen.
Du kannst sie gerne nutzen,
wenn du lieber ohne Drogen leben willst.
In einer Wohn-Gruppe gibt es Sachen,
die dir allein gehören.
Diese Sachen sind dein Eigentum.
Das sind Sachen,
- die dir jemand geschenkt hat
- die du selber gekauft hast
- die du von jemandem geerbt hast
- die du selber hergestellt hast.
Du bestimmst selbst über deine eigenen Sachen.
Zum Beispiel:
Darf sich jemand etwas davon ausleihen?
Niemand darf dir diese Sachen weg nehmen.
Wichtig:
Auch bei deinen eigenen Sachen
musst dich an das Gesetz halten.
Waffen, Drogen und Feuerwerk sind verboten.
Weil sie gefährlich für dich sind.
Solche Sachen musst du abgeben.
Wenn du etwas Wertvolles in die Wohn-Gruppe mit bringen willst,
dann sprich mit den Betreuer*innen darüber.
Zum Beispiel:
- einen Fernseher
- eine Spiele-Konsole
- einen Computer.
Für solche Sachen gibt es manchmal bestimmte Regeln.
Denn: Du musst lernen,
solche Sachen vernünftig zu benutzen.
Die Betreuer*innen müssen mit dir darüber reden
und dir diese Regeln genau erklären.
Wenn du in einer Wohn-Gruppe lebst,
dann hast du das Recht,
deine Eltern zu sehen.
So oft du das willst.
Niemand darf dich von deinen Eltern trennen.
So steht es im Gesetz.
Aber: Manchmal muss man ein Kind
vor seinen Eltern schützen.
Zum Beispiel, wenn die Eltern das Kind schlagen.
Dann kann ein Gericht sagen:
Diese Eltern sollen ihr Kind erstmal nicht mehr sehen.
Oder:
Das Kind darf die Eltern nur zusammen mit Betreuer*innen sehen.
Damit sich das Kind nicht immer an die Schläge erinnern muss.
Oder damit die Eltern das Kind nicht wieder schlagen.
Denn: Dann geht es dem Kind schlecht.
Wie genau ihr es mit den Eltern macht,
legt ihr beim Hilfe-Plan-Gespräch fest.
Dann kannst du auch sagen,
was dir am liebsten ist.
Vielleicht konntest du nur ein paar Sachen mit nehmen,
als du in deine Wohn-Gruppe gezogen bist?
Vielleicht hast du jetzt zu wenig Kleidung?
Dann kannst du Geld bekommen,
damit du dir Kleidung kaufen kannst.
Im Bundes-Land Nordrhein-Westfalen bekommst du dafür 400 Euro.
In anderen Bundes-Ländern kann das mehr Geld sein.
Oder weniger.
Am besten machst du eine Liste,
welche Kleidung du brauchst.
Dabei helfen dir auch die Betreuer*innen.
Mit der Liste stellt ihr dann einen Antrag beim Jugend-Amt.
Und wenn das Geld da ist,
kaufst du die Kleidung,
die du brauchst.
Auch dabei helfen dir die Betreuer*innen.
Ein Erziehungs-Beistand ist ein Erwachsener.
Er oder sie hilft dir,
wenn du nur ganz schlecht zurecht kommst
mit deinem Leben.
Es gibt auch noch die Betreuungs-Hilfe.
Das ist auch ein Erwachsener.
Aber diese Person sucht das Gericht für dich aus.
Weil du eine Strafttat gemacht hast
und das Gericht dich zu einer Strafe verurteilt hat.
Erziehungs-Beistand oder Betreuungs-Hilfe:
Beide sind dazu da,
dir zu helfen.
Sie sind Fach-Leute für Kinder und Jugendliche.
Diese Fach-Leute treffen sich regelmäßig mit dir.
Entweder dort, wo du wohnst.
Oder ihr macht etwas zusammen.
Die Fach-Leute helfen dir in deinem Alltag.
Sie helfen auch bei Problemen oder bei Streit:
- mit deinen Eltern,
- mit deiner Familie,
- in der Schule
- mit deinen Freund*innen
Meistens kommen die Fach-Leute zu älteren Jugendlichen.
Die wohnen dann schon alleine
oder sie wohnen bei ihren Eltern.
Wichtig:
Diese Fach-Leute helfen dir.
Damit dein Leben wieder gut läuft
und du dich wieder gut verstehst
mit den Menschen um dich herum.
Um dich herum sind viele Fach-Leute,
die dir helfen.
Fach-Leute haben eine Ausbildung gemacht
oder an der Universität studiert.
Dabei haben sie gelernt,
wie sie Kindern und Jugendlichen am besten helfen können.
Zu diesen Fach-Leuten gehören:
- Erzieher*innen
- Sozial-Pädagog*innen
- Heilerziehungs-Pfleger*innen
- Kinder- und Jugend-Psycholog*innen
- andere Fach-Leute mit einer Weiter-Bildung
für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Alle diese Fach-Leute sind gut ausgebildet.
Denn: Nur dann können sie dafür sorgen,
dass es dir in deiner Wohn-Gruppe gut geht.
Und dass du jede Hilfe bekommst,
die du brauchst.
Außerdem arbeiten noch andere Mitarbeiter*innen in den Wohn-Gruppen, zum Beispiel:
Hauswirtschafts-Leute
Auszubildende
Studierende.
Vielleicht ist deine Wohn-Gruppe weit weg von deinen Eltern?
Aber du möchtest sie gerne öfter besuchen?
Dann brauchst du Geld für Fahr-Karten
für den Bus oder die Bahn.
Das Geld dafür nennt man: Fahrt-Kosten.
Im Hilfe-Plan-Gespräch kannst du fragen,
ob du die Fahrt-Kosten bezahlt bekommst.
In deinem Hilfe-Plan steht dann,
wie viel dir das Jugend-Amt
für deine Fahrt-Kosten bezahlt.
Und wie oft sie das machen wollen.
Das Familien-Gericht kümmert sich
um das Familien-Recht.
Im Familien-Recht geht es um alle Sachen,
bei denen Familien sich nicht einigen können.
Zum Beispiel:
Wer hat das Sorge-Recht für dich?
Wenn deine Eltern sich dabei nicht einigen können,
dann bestimmt das Familien-Gericht,
wer für dich das Sorge-Recht hat.
Das bedeutet:
Jemand sperrt dich ein
oder jemand hält dich mit Gewalt fest.
Zum Beispiel,
weil du dich sonst selbst verletzt.
Oder andere verletzt.
Meistens müssen deine Eltern oder dein Vormund
zustimmen und unterschreiben,
wenn du Freiheits-entziehende Maßnahmen bekommst.
Wenn du solche Maßnahmen öfter bekommst,
dann muss das Familien-Gericht das erlauben.
Diese Maßnahmen müssen dann unbedingt nötig sein.
Für Freiheits-entziehende Maßnahmen
gibt es sehr strenge Regeln.
Denn: Du hast das Recht auf Freiheit.
Das ist ein sehr wichtiges Recht.
Man darf dir deine Freiheit nicht einfach so weg nehmen.
Sondern dafür muss es sehr gute Gründe geben.
Du bekommst noch mehr Informationen
zu Freiheits-entziehenden Maßnahmen,
wenn du auf diesen Link klickst:
https://freiheitsentzug.info/geschlossene-unterbringung/1-vorwort/
Alle Menschen brauchen Ruhe,
Erholung, Spiel und Spaß.
Mit Ruhe und Erholung bekommst du neue Kraft,
wenn du müde bist.
Bei Spiel und Spaß lernst du neue Sachen.
Du kannst etwas Neues ausprobieren.
Aber: Dabei hast du keinen Stress.
Sondern es macht Spaß
und bringt Abwechslung.
Das ist besonders gut,
wenn dein Leben gerade schwierig ist.
In deiner Wohn-Gruppe bekommst du Hilfe,
damit du möglichst oft Spaß
mit deinen Hobbys haben kannst.
Du lernst auch neue Hobbys kennen.
Du bekommst aber auch Hilfe,
damit du dich ausruhen kannst.
Die Gruppen-Regeln müssen dir das erlauben.
Ein Führungs-Zeugnis ist ein Papier vom Amt.
Darin steht,
ob jemand im Gericht eine Strafe bekommen hat.
Und welche Straftat der Grund für die Strafe war.
Alle Mitarbeiter*innen in deiner Wohn-Gruppe müssen
ihr Führungs-Zeugnis zeigen.
Damit die Kinder und Jugendlichen in deiner Wohn-Gruppe sicher sind.
Bestimmte Sachen in einem Führungs-Zeugnis verbieten,
dass jemand mit Kindern und Jugendlichen arbeitet.
Dazu gehören:
- Wenn jemand sich nur schlecht um Kinder gekümmert hat
und dann etwas passiert ist. - Wenn jemand andere Menschen sexuell belästigt hat.
- Wenn jemand das Privat-Leben von anderen Menschen verletzt hat.
- Wenn jemand andere Menschen verletzt hat.
- Wenn jemand andere Menschen eingesperrt hat.
Quelle: https://www.fachstelle-kinderschutz.de/files/01_Fachstelle_Kinderschutz/Publikationen/info%20aktuell/89_Info%20aktuell.pdf
Das bedeutet:
Zu welchem Geschlecht man gehört.
Also: Ob man sich männlich fühlt
oder weiblich.
Oder nichts davon.
Aber:
- Manche Menschen sind zwar weiblich,
aber sie fühlen sich männlich. - Oder sie sind männlich,
aber sie fühlen sich weiblich. - Oder keins von beidem.
Das nennt man: divers. - Und natürlich gibt es weibliche Menschen,
die sich weiblich fühlen. - Und männliche Menschen,
die sich männlich fühlen.
Du entscheidest selbst:
Zu welchem Geschlecht möchtest du dazu gehören?
Niemand darf dich
für diese Entscheidung ausschließen.
Sondern deine Betreuer*innen müssen dir helfen,
dass du dich mit deiner Sexualität wohl fühlst.
Wenn du mehr dazu wissen willst
oder unsicher bist,
dann kannst du mit deinen Betreuer*innen darüber reden.
Oder du gehst zu einer Hilfe-Stelle.
Auch dabei helfen dir deine Betreuer*innen.
Mehr Informationen findest du,
wenn du auf diesen Link klickst:
www.meinTestgelaende.de
Dort erzählen viele Menschen ihre Geschichte.
Diese Geschichten und die Informationen
sind in schwieriger Sprache.
Du kannst dort auch deine Geschichte erzählen.
In besonderen Wohn-Gruppen oder Heimen
dürfen Kinder und Jugendliche nicht einfach weg gehen,
wann sie wollen.
Sondern sie müssen auf dem Gelände vom Heim
oder in den Räumen von der Wohn-Gruppe bleiben.
An der Eingangs-Tür passt jemand auf.
Und die Türen und Fenster sind abgeschlossen.
So was nennt man: geschlossene Unterbringung.
Wenn du dort hin kommst,
kann das für einige Monate sein.
Für die geschlossene Unterbringung
gibt es besondere Regeln.
Nur deine Eltern oder dein Vormund
können die geschlossene Unterbringung beantragen.
Das müssen sie beim Familien-Gericht machen.
Die Richter*innen dort
müssen die geschlossene Unterbringung erlauben.
Dafür müssen sie ein Urteil schreiben.
Wichtig:
Deine Wohn-Gruppe oder dein Heim
dürfen nicht über eine geschlossene Unterbringung
für dich entscheiden.
Für die Richter*innen gibt es sehr strenge Regeln.
Denn: Die geschlossene Unterbringung
ist eine große Ausnahme für den Notfall.
Die Richter*innen dürfen
die geschlossene Unterbringung nur dann erlauben,
wenn du eine große Gefahr bist.
Für dich selbst oder für andere Menschen.
Und: Wenn die geschlossene Unterbringung
die einzige Möglichkeit ist,
diese Gefahr zu vermeiden.
Wichtig:
Du kannst dich gegen die geschlossene Unterbringung wehren.
Das ist dein Recht.
Wenn du dabei Hilfe brauchst,
dann kannst du zu einer Beschwerde-Stelle gehen.
Zum Beispiel die Ombuds-Stelle.
Diese Stelle hat nichts mit deiner Wohn-Gruppe zu tun.
Das ist gut,
wenn du kein Vertrauen zu den Betreuer*innen
in deiner Wohn-Gruppe hast.
Du kannst auch den Beschwerde-Navigator nutzen.
Das ist eine
Im Beschwerde-Navigator findest du auch
Hilfe-Stellen für dein Problem.
Diese Hilfe-Stellen haben auch nichts
mit deiner Wohn-Gruppe zu tun.
Mehr Informationen dazu findest du in diesem Heft
vom Verein für Kinder-Hilfe und Jugend-Hilfe.
Oder du klickst auf diesen Link:
Wenn du jünger als 18 Jahre bist,
dann darfst du noch nicht so viele Sachen alleine entscheiden.
Sondern: Deine Eltern entscheiden für dich.
Zum Beispiel, wo du wohnst.
Aber: Manchmal können deine Eltern das nicht machen.
Zum Beispiel, weil sie krank sind.
Dann kümmert sich jemand anderes um dich.
Das ist die so genannte gesetzliche Betreuung.
Das Familien-Gericht bestimmt,
wer das sein soll.
Die gesetzliche Betreuung kann ein Verwandter sein.
Oder eine Person,
die das als Beruf macht.
Die gesetzliche Betreuung hilft dir
zum Beispiel mit deinem Geld.
Oder wenn du Probleme in der Schule hast.
Die gesetzliche Betreuung macht viele Sachen selbst.
Aber: Das Familien-Gericht passt auf,
dass sie alles richtig macht.
Eine gesetzliche Betreuung kann gut sein.
Denn: Diese Person kannst du immer um Hilfe fragen.
Es ist ihr Job,
dass sie dir hilft.
Was gehört zur Gewalt?
Dazu gehören:
- seelische Gewalt
- körperliche Gewalt
Seelische Gewalt,
das bedeutet:
Jemand ist gemein zu dir,
also: anschreien, erpressen, drohen oder Mobbing.
Körperliche Gewalt,
das bedeutet:
Jemand tut dir weh,
also: schlagen, schubsen, treten, kratzen, beißen.
Wichtig:
Alle diese Dinge sind falsch.
Niemand darf dir Gewalt antun.
Wenn du körperliche oder seelische Gewalt erlebst,
dann rede mit anderen darüber.
Und: Du kannst dich beschweren.
Das kannst du ganz einfach
mit dem Beschwerde-Navigator machen.
Damit kannst du dich in deiner Wohn-Gruppe
oder in deinem Heim beschweren.
Oder bei einer Hilfe-Stelle,
die mit deinem Heim
oder deiner Wohn-Gruppe nichts zu tun hat.
Wenn du auf diesen Links klickst,
dann kommst du zu diesem Thema:
Das Recht auf Schutz vor Gewalt.
Dort findest du mehr Informationen
und Links.
Das bedeutet:
Jungen und Mädchen haben die gleichen Rechte.
So steht es im Gesetz.
Aber: Vor allem die Mädchen hatten es früher oft schwerer,
wenn sie Hilfe brauchten.
Viele Erwachsene in der Jugend-Hilfe
haben die Mädchen nicht genug beachtet.
Oder nicht ernst genommen.
Oft hatten die Mädchen viel mehr Aufgaben
als die Jungen.
Und weniger Freizeit.
Heute müssen wir das besser machen.
So steht es im Gesetz.
Denn: Mädchen und Jungen
müssen die gleichen Möglichkeiten
für ein gutes Leben bekommen.
In einer Wohn-Gruppe oder in einem Heim
leben viele Menschen zusammen:
- Kinder
- Jugendliche
- Betreuer*innen.
Da braucht man Regeln,
damit alles gerecht ist
und gut läuft.
Und damit sich alle wohl fühlen.
Alle müssen in der Wohn-Gruppe mit helfen.
Aber wer soll was machen?
Und was ist gerecht?
Dafür machen die Betreuer*innen Gruppen-Regeln
zusammen mit den Kindern und Jugendlichen.
Dabei müssen alle mit machen.
Die Regeln können sich auch mal ändern.
Das müsst ihr dann alle zusammen entscheiden.
Dabei kannst du auch gerne deine Meinung sagen.
Zum Beispiel:
- wenn dich etwas stört
- wenn du eine Idee hast
- wenn du was besonders gut findest
Alle Gruppen haben ihre eigenen Regeln.
Es kommt immer darauf an,
was die Leute in der Gruppe beschlossen haben.
Deshalb können verschiedene Gruppen
auch verschiedene Regeln haben.
Gruppen-Sprecher*innen sind so ähnlich wie Klassen-Sprecher*innen.
Also: Ihr wählt sie selbst und sie sprechen für euch
mit den Betreuer*innen.
Außerdem sprechen sie mit der Heim-Leitung.
Oder mit anderen wichtigen Personen,
die über dein Heim oder deine Wohn-Gruppe bestimmen.
Das ist eine große Verantwortung.
Aber: Als Gruppen-Sprecher*in
lernt man auch eine ganze Menge.
Zum Beispiel,
wie man eine Entscheidung trifft,
die für alle gut ist.
Wer die Gruppen-Sprecher*innen wählt,
lernt was über Mit-Bestimmung.
Das sind zwei wichtige Sachen in unserem Land.
Wenn du erwachsen bist und wählen darfst,
dann kennst du dich mit solchen Sachen
schon ein bisschen aus.
Für manche Anträge braucht man die Meinung von Fach-Leuten.
Eine Meinung von Fach-Leuten nennt man:
Gutachten.
Zum Beispiel:
Jemand will prüfen,
ob du besondere Hilfe brauchst.
Dann untersuchen dich Fach-Leute.
Dabei prüfen sie:
- Bist du körperlich gesund?
- Bist du seelisch gesund?
Dann schreiben sie auf,
ob du Hilfe brauchst.
Und was für Hilfe du brauchst.
Das ist dann das Gutachten.
Manchmal muss man für ein Gutachten
zu verschiedenen Fach-Leuten gehen.
Vielleicht hast du ein Handy?
Dann weißt du:
Ein Handy ist super praktisch.
Weil du so viel damit machen kannst:
- deine Familie erreichen
- deine Freund*innen erreichen
- neue Leute kennen lernen
- mit anderen Leuten reden
- Musik hören
- Spiele machen
- Videos schauen
- soziale Medien nutzen,
zum Beispiel Instagram oder TikTok - Termine einhalten
- pünktlich sein
- rausfinden,
wo du hin gehen musst - Sachen nachschauen,
die dich interessieren
Aber: Wenn du mit dem Handy ins Internet gehst,
dann kann das auch gefährlich sein.
Du kannst dann auf gefährliche Menschen treffen,
die gemein zu dir sind
oder die dich ausnutzen.
Deshalb gibt es in den Heimen und Wohn-Gruppen
Regeln für Handys.
Mit diesen Regeln lernst du,
wie du im Internet sicher bist.
Und: Die Betreuer*innen helfen dir,
damit du das lernst.
In den meisten Wohn-Gruppen sind Haus-Tiere verboten.
Zum Beispiel:
- Weil ein Kind Angst vor einem Haus-Tier hat.
- Oder ein Kind hat eine Allergie
und wird von dem Haus-Tier krank. - Oder es ist einfach zu viel los in der Wohn-Gruppe.
Und das macht das Haus-Tier krank.
Aber: Manche Wohn-Gruppen haben ein Haus-Tier.
Dort kümmern sich alle zusammen um das Haus-Tier.
Wichtig:
Den Menschen muss es gut gehen.
Aber dem Haus-Tier auch!
Sonst ist es Tier-Quälerei.
Vielleicht hast du nur wenig Lust auf Hausaufgaben?
Das geht vielen so.
Aber: Hausaufgaben können auch nützlich sein.
Denn wenn du deine Hausaufgaben gut machen kannst,
dann hast du in der Schule alles gut verstanden.
Und wenn die Hausaufgaben schwierig sind,
dann weißt du,
was du noch üben musst.
Deine Betreuer*innen helfen dir,
wenn die Hausaufgaben zu schwierig sind.
Die meisten Wohn-Gruppen haben Hausaufgaben-Zeiten.
Das bedeutet:
Dann müsst ihr leise sein,
damit alle in Ruhe arbeiten können.
Wenn du schon früher fertig bist,
dann darfst du auch was anderes machen.
Aber du musst leise sein.
Damit alle in Ruhe fertig lernen können.
In manchen Wohn-Gruppen
machen alle zusammen die Hausaufgaben.
In anderen Wohn-Gruppen
macht man die Aufgaben alleine im Zimmer.
Noch andere Wohn-Gruppen
haben gar keine Hausaufgaben-Zeiten.
Dort kannst du die Hausaufgaben machen,
wann du willst.
Die Betreuer*innen fragen dich dann immer mal,
ob du deine Hausaufgaben gemacht hast.
Und ob es einfach war oder ob du Hilfe brauchst.
Vielleicht wirst du bald 18 Jahre?
Manchmal hört dann die Jugend-Hilfe auf.
Das bedeutet:
Du ziehst aus der Wohn-Gruppe aus.
Du hast keine Betreuer*innen mehr.
Du bist jetzt alleine für dich verantwortlich.
Aber: Vielleicht findest du das zu schwierig?
Am besten sagst du das
im nächsten Hilfe-Plan-Gespräch.
Du kannst nämlich beim Jugend-Amt
die Hilfe weiter beantragen.
Dafür schreibst du auf,
warum das Leben alleine für dich schwierig ist.
Die Betreuer*innen helfen dir dabei
damit du deinen Antrag zur richtigen Zeit stellst.
Eltern, Kinder und Jugendliche können beim Jugend-Amt
Hilfen zur Erziehung beantragen.
Damit deine Eltern gut für dich sorgen können.
Alle zusammen machen dann einen Hilfe-Plan.
Den Hilfe-Plan macht man so:
- Erst prüft man:
Wie geht es dir jetzt?
Zum Beispiel:
Du hast sehr schlechte Noten in der Schule.
Denn: Bei dir zu Hause hast du keine Ruhe für Hausaufgaben.
Dadurch hast du jetzt Angst vor der Schule. - Dann überlegt ihr zusammen:
Welche Hilfen brauchst du?
Zum Beispiel:
Eine Familien-Hilfe,
die für Ruhe in deiner Familie sorgt.
Damit du besser lernen kannst.
Und eine Hausaufgaben-Hilfe,
damit du mit deinen Hausaufgaben zurecht kommst. - Dann überlegt ihr:
Welche Ziele willst du erreichen mit den Hilfen?
Zum Beispiel: Bessere Noten in der Schule.
Und keine Angst mehr vor der Schule. - Und wie willst du die Ziele erreichen?
Zum Beispiel: Du lernst jetzt jeden Tag in Ruhe.
Dabei bekommst du Hilfe von der Hausaufgaben-Hilfe.
Zum Schluss schreibt ihr das alles auf.
Das ist der Hilfe-Plan.
Jetzt bekommt ihr diese Hilfe.
Zusammen mit dem Jugend-Amt
trefft ihr euch immer wieder.
Dann prüft ihr zusammen:
- Ist die Hilfe gut?
- Können deine Eltern jetzt gut für dich sorgen?
- Soll die Hilfe so weiter gehen
oder sollen wir was ändern?
Das ist das Hilfe-Plan-Gespräch.
Die Abkürzung ist: HPG.
Zum Beispiel:
- Kommst du jetzt mit den Hausaufgaben besser zurecht?
- Sind deine Noten in der Schule besser geworden?
- Hast du noch Angst vor der Schule?
Vielleicht ist das alles besser geworden.
Dann könnt ihr überlegen:
Willst du einen guten Schul-Abschluss machen?
Und was hast du dann vor?
Zum Beispiel:
Du machst einen guten mittleren Schul-Abschluss.
Dann kannst du leichter eine Ausbildungs-Stelle bekommen.
Welche Hilfe brauchst du dazu?
Das ist dann ein neues Ziel nach dem HPG.
Manchmal ist alles viel schwieriger
und es müssen noch mehr Fach-Leute zum HPG kommen:
Zum Beispiel:
- Ärzt*innen
- Therapeut*innen
- Lehrer*innen
Wichtig:
Du hast beim HPG viele Rechte.
Das kannst du bestimmen:
- Wer ist beim HPG dabei?
- Wo macht ihr das HPG?
- Wann macht ihr das HPG?
Das kannst du beim HPG mit bestimmen:
- Über was wollt ihr beim HPG sprechen?
- Welche Ziele hast du?
- Wie willst du die Ziele erreichen?
Beim Hilfe-Plan-Gespräch musst du dabei sein.
Alle müssen dir zu hören.
Und sie müssen ernst nehmen,
was du sagst.
So steht es im Gesetz.
Denn: Es geht um dein Leben.
Bereite dich immer gut auf dein HPG vor.
Dabei helfen dir auch deine Betreuer*innen.
Vielleicht ist es gerade schwierig
mit deinen Eltern oder deinem Vormund?
Dann kann man so genannte Hilfen zur Erziehung beantragen.
Dabei bekommen die Erwachsenen Hilfe,
damit sie besser für dich sorgen können.
Zum Beispiel:
- Erziehungs-Beratung
- Familien-Hilfe
- Wohn-Gruppen
Diese Hilfen muss man beim Jugend-Amt beantragen.
Wichtig:
Du kannst auch diese Hilfen beim Jugend-Amt beantragen.
Wenn du findest,
dass deine Eltern Hilfe für deine Erziehung brauchen.
Oder wenn du lieber in einer Wohn-Gruppe leben möchtest
als zu Hause.
Alle Menschen sind unterschiedlich.
Sie wollen unterschiedliche Sachen.
Sie interessieren sich für unterschiedliche Sachen.
Und alle haben etwas ganz Besonderes,
das sie anders macht als alle anderen.
Das nennt man: Individualität.
Wir denken, fühlen
oder schmecken alle unterschiedlich.
Wir brauchen unterschiedliche Sachen.
Und wir finden unterschiedliche Sachen gut oder schlecht.
Das müssen wir immer beachten.
Wichtig:
Alle müssen dich und deine Individualität respektieren.
Aber: Du musst auch alle anderen
und ihre Individualität respektieren.
In einer Wohn-Gruppe müsst ihr euch einigen,
wie ihr zusammen leben wollt.
Damit es für euch alle angenehm ist.
Dafür müsst ihr miteinander sprechen.
Eure Betreuer*innen helfen euch dabei.
Damit sich niemand schlecht fühlt.
Und damit ihr zusammen eine gute Gruppe seid.
Wenn du das in deiner Wohn-Gruppe lernst,
ist das für dein ganzes Leben nützlich.
Das bedeutet:
Du kannst dich über Sachen informieren,
die du wissen willst.
Dafür kannst du das nutzen:
- Internet
- Filme
- Fernsehen
- Radio
- Zeitung
- Bücher
Niemand darf dir das verbieten.
Aber: Du musst dich dabei an die Regeln halten.
Zum Beispiel:
Du bist erst 14 Jahre,
aber du möchtest einen Film schauen.
Der Film ist aber ab 16 Jahren.
Den Film kannst du dann nicht schauen.
Zur Informations-Freiheit gehört auch:
Du kannst alles lesen,
was im Amt in deinen Akten steht.
Das musst du beantragen.
Dann muss dir das Amt die Akte zeigen.
Manche Sachen in deiner Akte darfst du nicht lesen,
weil das Informationen über andere Menschen sind.
Zum Beispiel:
Wo deine Betreuer*innen wohnen
oder wann ihr Geburtstag ist.
Mehr Informationen dazu
findest du unter: Akten-Einsicht.
Das bedeutet:
Wenn es in einer Familie Probleme gibt,
dann kann das Jugend-Amt Kinder oder Jugendliche
an einen sicheren Ort bringen.
Zum Beispiel:
In eine Pflege-Familie oder in ein Heim.
Damit diese Kinder oder Jugendlichen geschützt sind.
Meistens kommt das so:
Jemand merkt,
dass es in einer Familie große Probleme gibt.
Und dass die Kinder dort nicht sicher sind.
Wer merkt so was und ruft das Jugend-Amt an?
Zum Beispiel:
- die Polizei
- Nachbar*innen
- Lehrer*innen
Die Mitarbeiter*innen vom Jugend-Amt
kommen dann in die Familie.
Ganz egal,
ob es am Tag oder mitten in der Nacht ist.
Die Mitarbeiter*innen prüfen:
Ist es gefährlich für Kinder in dieser Familie?
Wenn es sehr gefährlich ist,
dann nehmen sie die Kinder gleich mit.
Die Kinder kommen dann in eine Inobhutnahme-Gruppe.
Vielleicht bist du selbst gerade in einer solchen Gruppe?
Dann kannst du erst einmal zur Ruhe kommen.
Die Betreuer*innen helfen dir,
wenn du traurig bist oder wütend.
Oder wenn du Fragen hast.
Du kannst immer mit ihnen reden.
Du merkst vielleicht:
In dieser Gruppe ist ganz schön viel los.
Das kommt,
weil die Kinder immer nur kurze Zeit hier sind.
Du bleibst auch nur kurze Zeit hier.
Denn alle arbeiten jetzt zusammen,
damit du schnell Hilfe bekommst.
Deine Eltern, das Jugend-Amt und die Betreuer*innen überlegen:
- Kannst du vielleicht wieder nach Hause,
wenn dir dort jemand hilft? - Oder ziehst du in eine Wohn-Gruppe?
- Und wie lange sollst du da bleiben?
Wichtig:
Du kannst dazu deine Meinung sagen.
Sag allen, was du selbst willst.
Das bedeutet:
Besondere Extra-Hilfe für ein bestimmtes Kind
in einer Wohn-Gruppe oder im Heim.
Für die Extra-Hilfe kommt dann mehrmals in der Woche
eine besondere Fach-Person
und hilft nur diesem einen Kind oder Jugendlichen.
Manchmal kommt so eine Fach-Person auch nach Hause
und hilft dort.
Was macht diese Fach-Person?
- Sie geht mit zu Terminen
- Sie hilft beim Lernen
- Sie hilft, Probleme zu lösen.
Zum Beispiel zu Hause
oder in der Wohn-Gruppe
oder in der Schule.
Wichtig:
Wenn du so eine Extra-Hilfe
von einer Fach-Person bekommst,
dann achte darauf:
- Versteht ihr euch gut?
- Vertraust du der Fach-Person?
- Fühlst du dich mit ihr wohl?
Du kannst immer Bescheid sagen,
wenn es mit dieser Fach-Person schwierig ist.
Kinder und Jugendliche stellen manchmal was an.
Wenn das sehr schlimm ist
und es dafür vom Gericht eine Strafe gibt,
dann nennt man das: Straftat.
Das Gericht für Kinder und Jugendliche heißt:
Jugend-Gericht.
Die Richter*innen dort entscheiden,
welche Strafe man nach einer Straftat bekommt.
Diese Entscheidung nennt man: Urteil.
Das Jugend-Gericht hilft aber auch.
Zum Beispiel,
wenn ein Erwachsener ein Kind in Gefahr gebracht hat.
Dann achtet das Jugend-Gericht darauf,
dass es dem Kind hinterher gut geht.
Vielleicht hast du eine Straftat gemacht?
Und jetzt musst du vor das Jugend-Gericht.
Dann bekommst du Hilfe von der Jugend-Gerichts-Hilfe.
Die Abkürzung dafür ist: JGH.
Die JGH ist die ganze Zeit bei dir,
vor allem im Gerichts-Saal beim Straf-Verfahren.
Denn: Bis zum Urteil
musst du immer zum Jugend-Gericht kommen.
Die JGH schlägt auch vor,
was deine Strafe sein kann.
Wichtig:
Wenn du jünger bist als 18 Jahre,
dann muss deine Strafe dir auch helfen.
Das bedeutet:
Sie muss so sein,
dass du hinterher nicht nochmal eine Straftat machst.
Manchmal gehört zu deiner Strafe
sogar eine Jugend-Hilfe.
Die JGH achtet auch darauf:
Dass du dich an alle Regeln hältst,
die du mit dem Jugend-Gericht fest gelegt hast.
In Deutschland bekommen alle Familien Kinder-Geld.
Die Regeln sind so:
- Kinder-Geld gibt es,
bis die Kinder 18 Jahre sind. - Wenn ein Kind älter als 18 Jahre ist
und keine Arbeit hat:
Dann gibt es Kinder-Geld,
bis das Kind 21 Jahre ist. - Wenn ein Kind älter als 18 Jahre ist
und noch in der Ausbildung:
Dann dann gibt es Kinder-Geld,
bis das Kind 25 Jahre ist.
Die Eltern müssen das Kindergeld
bei der Familien-Kasse beantragen.
Die Familien-Kasse gehört zur Arbeits-Agentur.
Den Antrag müssen die Eltern schriftlich machen.
Wie viel Kinder-Geld bekommt eine Familie?
Wenn sie viele Kinder hat,
bekommt sie viel Geld.
Wenn sie wenige Kinder hat,
bekommt sie weniger Geld.
Denn: Für jedes Kind gibt es extra Geld.
Wer Hilfe vom Jugend-Amt bekommt,
muss manchmal etwas vom Kinder-Geld dafür bezahlen.
Das nennt man Kosten-Beteiligung.
Mehr Informationen dazu findest du,
wenn du auf diesen Link klickst:
Das bedeutet:
Einem Kind geht es schlecht.
Weil es für das Kind zu viele Gefahren gibt.
Zum Beispiel:
- körperliche Gewalt
- seelische Gewalt
- sexuelle Gewalt
- Die Eltern achten nicht genug auf das Kind.
- Das Kind ist sehr viel allein.
- Das Kind ist immer hungrig und durstig.
- Das Kind hat keine warme Kleidung
oder Regen-Sachen.
Vielleicht geht es dir jetzt selber so?
Dann geh zum Jugend-Amt und frag nach Hilfe!
Oder sag deinen Lehrer*innen oder deinen Ärzt*innen Bescheid.
Dann können sie beim Jugend-Amt für dich nach Hilfe fragen.
Das Jugend-Amt muss dir helfen,
wenn du in Gefahr bist.
So steht es im Gesetz.
Das kann das Jugend-Amt machen:
- Hilfe für deine Familie
- Hilfe für dich:
Dann ziehst du zum Beispiel in eine Wohn-Gruppe - Inobhutnahme:
Dann nimmt das Jugend-Amt dich sofort mit
und bringt dich an einen sicheren Ort.
Du kannst nicht zum Jugend-Amt gehen?
Dann kannst du den Not-Dienst für Kinder und Jugendliche anrufen:
In einer Wohn-Gruppe oder einem Heim
bekommst du Geld,
damit du dir Kleidung kaufen kannst.
Das nennt man: Bekleidungs-Geld.
Das Jugend-Amt bezahlt das Geld
an deine Wohn-Gruppe oder dein Heim.
Wie viel du bekommst,
steht im Gesetz.
Es kommt darauf an,
wie alt du bist.
Seit dem 1. Januar 2024
bekommen Kinder und Jugendliche das:
- von der Geburt bis 5 Jahre: 57,11 Euro im Monat
- von 6 bis 13 Jahren: 47,28 Euro im Monat
- ab 14 Jahren: 56,30 Euro im Monat.
Das bekommen auch Leute über 18 Jahre.
Du kannst auch Bekleidungs-Beihilfe bekommen.
Das ist Extra-Geld für Kleidung,
zum Beispiel, weil du schnell größer wirst.
Oder weil du zu einer besonderen Feier gehst,
zum Beispiel:
- Konfirmation
- Jugend-Weihe
- Hochzeit
- Beerdigung
Auf der Web-Seite von Jugend vertritt Jugend
findest du viele Informationen dazu.
Klick auf den Link,
wenn du zu der Web-Seite willst:
jvj-nrw.de
Auf der Web-Seite gibt es auch ein paar Beispiele
für die Bekleidungs-Beihilfe.
200 Euro bei einer Kommunion oder einer Konfirmation.
200 Euro,
wenn sich dein Körper stark verändert hat.
Zum Beispiel:
- du bist viel größer geworden
- oder dicker
- oder dünner.
400 Euro,
wenn du irgendwo neu hin gezogen bist
und dir ganz viel Kleidung fehlt.
200 Euro,
wenn du schwanger bist.
250 Euro für ein neu geborenes Baby.
Bei Arbeits-Kleidung bekommst du alles bezahlt.
Die Betreuer*innen helfen dir,
Kleidung zu kaufen.
Damit du genug zum Anziehen für jedes Wetter hast.
Wichtig:
Vom Bekleidungs-Geld darfst du nur Kleidung kaufen.
Nichts anderes!
Manchmal prüfen deine Betreuer*innen das nach.
Dann musst du den Kassen-Zettel zeigen.
Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher in einer Wohn-Gruppe wohnt,
dann müssen die Eltern etwas dazu bezahlen.
Und zwar so viel wie das Kinder-Geld.
Das müssen die Eltern auch bezahlen,
wenn das Kinder-Geld direkt an das Kind bezahlt wird.
Das Geld von den Eltern für die Wohn-Gruppe nennt man:
Kosten-Beteiligung.
Das Landes-Jugend-Amt kümmert sich
um Heime und Wohn-Gruppen
für Kinder und Jugendliche.
Das Landes-Jugend-Amt hilft den Heimen und Wohn-Gruppen.
Und es prüft,
ob dort alles in Ordnung ist.
Im Bundes-Land Nordrhein-Westfalen
gibt es 2 Landes-Jugend-Ämter.
Eins für das Gebiet Rheinland.
Und eins für das Gebiet Westfalen-Lippe.
In anderen Bundes-Ländern in Deutschland
gibt es auch Landes-Jugend-Ämter.
Manchmal heißen sie anders,
aber alle haben die gleichen Aufgaben.
Die Landes-Jugend-Ämter prüfen,
ob jemand eine Wohn-Gruppe eröffnen darf.
Dafür gibt es nämlich bestimmte Regeln.
Zum Beispiel:
- Die Zimmer müssen groß genug sein.
- Den Kindern und Jugendlichen muss es
in der Wohn-Gruppe gut gehen. - Für Kinder und Jugendliche darf es dort keine Gefahren geben.
Mitarbeiter*innen vom Landes-Jugend-Amt
kommen manchmal in die Wohn-Gruppen.
Dann geben sie den Wohn-Gruppen Tipps.
Oder sie machen eine Prüfung.
Manchmal hat eine Prüfung
keinen besonderen Grund.
Das nennt man: Anlass-unabhängige Prüfung.
Deine Betreuer*innen zeigen
den Mitarbeiter*innen vom Landes-Jugend-Amt
die Wohn-Gruppe.
Aber: Die Mitarbeiter*innen vom Landes-Jugend-Amt
dürfen nur dann in dein Zimmer,
wenn du das erlaubst.
Manchmal gibt es Prüfungen,
weil sich jemand über die Wohn-Gruppe beschwert hat.
Das nennt man: Anlass-bezogene Prüfung.
Jugendliche, Eltern oder andere Personen können sich
beim Landes-Jugend-Amt
über die Wohn-Gruppe beschweren.
Manchmal sagt das Landes-Jugend-Amt vorher,
dass ihre Mitarbeiter*innen kommen wollen.
Dann sagen dir deine Betreuer*innen Bescheid.
Aber manchmal sagt das Landes-Jugend-Amt nicht Bescheid.
Dann kommen plötzlich
Mitarbeiter*innen vom Landes-Jugend-Amt
und vom Jugend-Amt
und von anderen wichtigen Ämtern.
Sie klingeln bei der Wohn-Gruppe
und wollen rein kommen.
Aber: Das ist auch in Ordnung.
Die Mitarbeiter*innen machen einfach nur ihre Arbeit.
Das bedeutet:
Du musst alles bekommen,
was du für dein Leben und für deine Entwicklung brauchst.
Zum Beispiel:
Gutes und gesundes Essen.
Oder: Kleidung für warmes und kaltes Wetter
oder für Sport
oder wenn du ausgehst.
Oder: Taschen-Geld.
Mehr Informationen dazu findest du,
wenn du auf diesen Link klickst:
((Link zu: Das Recht, alles zu bekommen,
was du brauchst))
Du hast das Recht,
alle Medien zu nutzen.
In deiner Wohn-Gruppe darfst das nutzen:
- Computer
- Handy
- Tablet
- Spiele-Konsole
- Fernseher
Und du darfst das Internet nutzen
Damit du mit deiner Familie sprechen kannst
oder mit deinen Freund*innen.
Oder damit du Sachen für die Schule machen kannst.
Oder wenn du etwas spielen willst.
Oder wenn du Soziale Medien nutzen willst,
zum Beispiel:
- TikTok
- Snapchat
Deine Betreuer*innen helfen dir,
diese Medien zu nutzen.
Wichtig:
Im Internet gibt es Gefahren.
Sag deinen Betreuer*innen Bescheid,
wenn du bei diesen Medien Angst hast
oder etwas zu schwierig ist.
Die Betreuer*innen sollen dir mit dem Internet helfen.
Damit du lernst,
wie du im Internet sicher bist.
Zum Beispiel:
- Wenn dort andere Leute gemein zu dir sind.
- Wenn dich jemand betrügen will
und dir irgendwelche Werbung schickt. - Wenn dir jemand Sex-Bilder schickt.
- Wenn jemand deine Pass-Wörter rauskriegen will.
Solche Internet-Gefahren musst du erkennen.
Und du musst lernen,
was du dagegen machen kannst.
Dann kannst du dich im Internet selbst schützen.
Das nennt man: Medien-Kompetenz.
Du musst auch bei Filmen und Spielen sicher sein.
Dafür gibt es bestimmte Regeln.
Auf den Filmen und Spielen steht,
ab welchem Alter sie gut für dich sind.
Wenn du also 15 Jahre bist,
dann sind Filme und Spiele ab 16 Jahren
für dich verboten.
Filme und Spiele ab 18 Jahren auch.
Deine Betreuer*innen machen da für dich keine Ausnahmen.
Denn sie müssen sich an die Regeln halten,
genau so wie du.
Manchmal machen die Betreuer*innen Regeln dafür,
wie lange du das Internet
oder das Fernsehen nutzen darfst.
Ältere Kinder und Jugendliche,
können vielleicht länger spielen
oder Filme schauen.
Vielleicht bist du manchmal sauer,
wenn du dein Handy weg legen sollst?
Aber: Deine Betreuer*innen wollen dich dann nicht ärgern.
Sondern sie wollen dir helfen.
- Damit du nicht nur im Internet gut zurecht kommst,
sondern auch mit den Leuten um dich herum. - Damit du Freund*innen hast und mal raus gehst.
- Damit du lernst,
deine Geräte auch mal aus zu machen.
Du kannst in deinem Leben super viele Sachen kennen lernen.
Und genau dabei wollen dir deine Betreuer*innen helfen.
Das bedeutet:
Du darfst zu allen Sachen in deinem Leben sagen,
wie du darüber denkst.
Das müssen alle respektieren.
Aber: Du musst dann auch die Meinung
von anderen Leuten respektieren.
Denn die anderen haben ja
genau die gleichen Rechte wie du.
Zum Beispiel bei einem Streit.
Hör dir dabei die Meinung der anderen an.
Und sei nicht gemein.
Lass die Beleidigungen lieber weg.
Wenn du denkst:
Meine Meinung wird gar nicht beachtet.
Dann kannst du dich darüber beschweren.
Dazu findest du mehr,
wenn du auf diesen Link klickst:
Bei der Beteiligung geht es darum,
dass du mit bestimmst.
Du kannst bei allen Entscheidungen
in deinem Leben mit bestimmen.
Dazu gehört zum Beispiel:
Was wollen wir zum Essen kochen?
Aber auch andere,
wichtigere Sachen.
Zum Beispiel:
Die Wohn-Gruppe entscheidet,
ob sie für alle zusammen
etwas Besonderes kaufen wollen.
Zum Beispiel einen großen Grill.
Besonders wichtig ist die Beteiligung für dich
bei den Hilfe-Plan-Gesprächen.
Dort müssen dich die Erwachsenen
nach deiner Meinung fragen.
Und sie müssen dir zuhören.
Und deine Meinung ernst nehmen.
Denn: Dabei geht es um dein Leben.
Vielleicht hört bald die Jugend-Hilfe für dich auf?
Zum Beispiel:
- Du ziehst aus der Wohn-Gruppe aus
und zurück zu deinen Eltern. - Oder: Du bist 18 Jahre.
Und jetzt bist du alleine für dich verantwortlich.
Du hast aber jetzt immer noch das Recht auf eine Beratung.
Und ein Recht auf Hilfe,
wenn du die immer noch brauchst.
Das ist die so genannte Nach-Betreuung.
Bevor die Jugend-Hilfe zu Ende ist,
gibt es immer ein Hilfe-Plan-Gespräch.
Dann überlegt ihr:
Wie lange soll das Jugend-Amt dich fragen,
ob es dir gut geht?
Noch ein Jahr?
Oder 2?
Das schreibt ihr dann auf.
In der Zeit kannst du dann
immer nochmal Hilfe bekommen.
Und du bist nicht alleine,
wenn etwas zu schwierig ist.
Wenn du älter als 21 Jahre bist und schon alleine lebst,
dann hast du die Coming-back-Option.
Das spricht man so: Komming bäck Option.
Das bedeutet:
Du kannst zurück kommen zum Jugend-Amt
und dort Hilfe bekommen.
Mehr Informationen dazu findest du,
wenn du auf diesen Link klickst:
((Link: Coming-back-Option. ))
Eine Ombuds-Stelle hilft Menschen
bei bestimmten Problemen.
Ombuds-Stellen sind dazu da,
dass alle möglichst gerecht behandelt werden.
Es gibt auch Ombuds-Stellen für Kinder und Jugendliche
und ihre Familien.
Wenn du Probleme mit dem Jugend-Amt hast
oder mit deiner Wohn-Gruppe,
dann hilft dir die Ombuds-Stelle.
Dabei macht sie das:
- beraten
- informieren
- im Streit vermitteln
- Familien stärken
- Kinder und Jugendliche stärken
- Tipps geben,
was du selber machen kannst - bei Beschwerden helfen.
Die Ombuds-Stelle erklärt dir auch,
was im Gesetz steht.
Und wie du dich gegen eine ungerechte Regel wehren kannst.
Für die Ombuds-Stelle stehst du im Mittel-Punkt.
Damit du bekommst,
was du brauchst.
Die meisten Bundes-Länder haben eine Haupt-Ombuds-Stelle.
Manchmal gibt es auch Ombuds-Stellen in größeren Städten.
Und manchmal sogar in bestimmten Heimen.
Ombuds-Stellen findest du im Beschwerde-Navigator.
Klick dafür auf diesen Link:
((Link zum Beschwerde-Navigator))
Manche Kinder oder Jugendlichen
wohnen in einer Pflege-Familie.
Die Pflege-Familie ist eine andere Familie als deine,
wo du als Pflege-Kind wohnen kannst.
Die Pflege-Familie arbeitet zusammen
mit dem Jugend-Amt.
Die Pflege-Familie sorgt für dich.
Damit du zur Schule gehst
und gesund und sicher bist.
In Deutschland gilt die Religions-Freiheit.
Das bedeutet:
Du bestimmst selbst
was deine Religion sein soll.
Du kannst auch bestimmen,
dass du keine Religion haben willst.
So steht es im Gesetz.
Das gilt auch,
wenn du in einer Wohn-Gruppe von der Diakonie lebst.
Die Diakonie gehört zwar zur evangelischen Kirche.
Aber trotzdem leben und arbeiten in den Diakonie-Wohn-Gruppen
Menschen mit lauter verschiedenen Religionen.
Zum Beispiel:
- Christen
- Muslime
- Juden
- Hinduisten
- Buddhisten
Und es gibt Atheisten.
Das spricht man so: A-te-is-ten.
Das sind Menschen ohne eine Religion.
Deine Betreuer*innen achten darauf,
dass du deine Religion frei ausüben kannst.
Das bedeutet:
Sie beachten deine religiösen Bedürfnisse.
Zum Beispiel,
was du essen darfst und was nicht.
Oder wenn für dich ein besonderer Feiertag ist.
Aber: Deine Betreuer*innen achten auch darauf,
dass alle in der Wohn-Gruppe respektvoll sind.
Das bedeutet:
So wie deine Religion Respekt bekommt,
musst du auch die Religion von anderen respektieren.
Wichtig:
Du darfst mit deiner Religion niemanden in Gefahr bringen.
Auch nicht dich selber.
Dann müssen deine Betreuer*innen
Regeln für deine Religion machen.
Du wohnst in einer Wohn-Gruppe oder in einem Heim.
Vielleicht hast du selbst entschieden,
dass du von zu Hause weg ziehen willst.
Oder Fach-Leute vom Jugend-Amt haben bestimmt,
dass du von zu Hause weg ziehen musst.
Weil es dort für dich nicht sicher ist.
Aber: Du sollst möglichst irgendwann
wieder zu deinen Eltern ziehen.
Manchmal ist es gut,
wenn man für eine Weile getrennt lebt.
Dann haben deine Eltern und du Zeit
und ihr könnt eure Probleme lösen.
Irgendwann überlegst du vielleicht,
ob du zurück zu deinen Eltern willst.
Oder ob du alleine leben möchtest,
wenn die Betreuer*innen in der Wohn-Gruppe
dir dabei helfen.
Über solche Sachen kannst du im Hilfe-Plan-Gespräch reden.
Wenn du nach Hause möchtest,
prüfen wir zusammen, ob das geht
und wie wir dir dabei helfen können.
Denn: Du kannst auch zu Hause Hilfe bekommen.
Zum Beispiel: die Familien-Hilfe.
In Deutschland müssen Kinder und Jugendliche
in die Schule gehen.
Das ist die Schul-Pflicht.
Sie fängt an,
wenn du 6 Jahre bist.
Und sie hört auf,
wenn du 18 Jahre bist.
Nach der zehnten Klasse
kannst du auch eine Ausbildung machen.
Dann gehst du in die Berufs-Schule.
Die Schul-Pflicht gehört zu einem wichtigen Kinder-Recht:
Das ist das Recht auf Bildung.
Deine Bildung ist wichtig.
Denn nur wenn du genug lernst,
kannst du später mal alleine leben
und alles für dich selber bestimmen.
Deshalb ist es auch verboten,
wenn du die Schule schwänzt.
Wenn du das machst,
dann müssen deine Eltern oder dein Vormund
eine Strafe zahlen.
Wie viel Strafe man zahlen muss,
bestimmt jedes Bundes-Land einzeln.
Vielleicht ist deine Wohn-Gruppe weit weg von dort,
wo du vorher gewohnt hast?
Dann musst du vielleicht die Schule wechseln.
Manchmal arbeitet eine Wohn-Gruppe
mit einer bestimmten Schule zusammen.
Dann kommst du in diese Schule.
Oder das Amt sucht dir einen Schul-Platz.
Liebst du Frauen oder Männer
oder vielleicht beides?
Oder niemanden?
Dann weißt du,
was deine sexuelle Identität ist.
Die sexuelle Identität zeigt dir,
zu wem du dich hin gezogen fühlst.
Es gibt viele verschiedene sexuelle Identitäten.
Denn es gibt ja auch viele verschiedene Liebes-Gefühle.
Was deine sexuelle Identität ist,
entscheidest du selbst.
Manchmal ändert sich die sexuelle Identität
später im Leben.
Aber das macht nichts.
Denn: Du kannst lieben,
wen du willst.
Das bedeutet:
Die Eltern kümmern sich um die Erziehung von ihren Kindern.
Und sie achten darauf,
dass es ihren Kindern gut geht.
Dabei entscheiden die Eltern Sachen für ihre Kinder.
Zum Beispiel das:
- Gesundheit,
zu welchen Ärzt*innen du gehst - in welche Kita oder Schule du gehst
- was du in deiner Freizeit machen darfst
und was verboten ist
In Deutschland haben meistens
beide Eltern zusammen das Sorge-Recht.
Das gilt auch,
wenn die Eltern sich getrennt haben.
Manchmal ist das Sorge-Recht
zu schwierig für die Eltern.
Zum Beispiel,
weil sie sehr krank sind.
Dann prüft das Familien-Gericht:
Kann jemand anderes aus der Familie
das Sorge-Recht kriegen?
Wenn das nicht geht,
dann bestimmt das Familien-Gericht
einen Betreuer oder eine Betreuerin für das Kind.
Manchmal sagt das Familien-Gericht zu den Eltern:
Ihr haben kein Sorge-Recht mehr für eure Kinder.
Aber nur dann,
wenn die Kinder in Gefahr sind.
Weil die Eltern nicht gut für ihre Kinder sorgen.
Das Familien-Gericht sucht dann
einen so genannten Vormund für das Kind.
Der Vormund bestimmt dann das,
was sonst die Eltern bestimmen.
Ein Vormund kann ein Betreuer
oder eine Betreuerin sein.
Oder ein Mitarbeiter
oder eine Mitarbeiterin vom Jugend-Amt.
Kinder und Jugendliche stellen manchmal was an.
Wenn das sehr schlimm ist
und es dafür vom Gericht eine Strafe gibt,
dann nennt man das: Straftat.
Wenn du bei einer Straftat 14 Jahre oder älter bist,
dann kannst du für deine Tat bestraft werden.
Das beschließt ein Gericht bei deinem Straf-Verfahren.
So steht es im Gesetz.
Wenn du bei einer Straftat zwischen 18 und 21 Jahre alt bist,
dann prüft das Gericht:
Wie erwachsen bist du schon?
Wenn du dich noch sehr jugendlich benimmst,
dann kommst du zum Jugend-Gericht.
Das Jugend-Gericht kümmert sich um Jugendliche.
Wenn die Straftat sehr schwer ist
und du bist eher wie ein Erwachsener:
Dann musst du zum Erwachsenen-Gericht.
Das Jugend-Gericht will dir helfen.
Damit du dich bessern kannst.
Deshalb sind die Jugend-Strafen so,
dass du dabei was lernst
und Hilfe bekommst.
Deine Betreuer*innen helfen dir beim Straf-Verfahren.
Zum Beispiel,
wenn du zur Polizei gehen musst.
Oder wenn du zum Gericht gehen musst.
Beim Straf-Verfahren im Gericht
hilft dir auch die Jugend-Gerichts-Hilfe.
Sie beraten dich auch,
wenn du eine Bewährungs-Strafe bekommst.
Das bedeutet:
Du kommst erstmal nicht ins Gefängnis.
Aber du musst dich für eine Weile
an bestimmte Regeln halten.
Wenn du das nicht machst,
dann kannst später doch ins Gefängnis kommen.
Ein Stufen-Plan oder Verstärker-Plan
ist so ähnlich wie ein Spiel.
Man bekommt nämlich Punkte,
wenn man etwas richtig macht.
Zum Beispiel:
- Wenn man seine Aufgaben erledigt.
- Wenn man sich an die Regeln hält.
Wer sich am meisten anstrengt,
bekommt auch die meisten Punkte.
Und wer mehr Punkte hat,
kommt auf eine höhere Stufe.
Bei jeder höheren Stufe gibt es Belohnungen.
Zum Beispiel:
- Man darf öfter aus gehen.
- Oder man darf entscheiden,
welchen Film alle zusammen schauen.
So kann man lernen,
wie man sich immer richtig verhält.
Aber: Stufen-Pläne können auch schlecht sein.
Denn: Vielleicht denkst du jetzt nur noch daran,
wie du mehr Punkte bekommst.
Ganz egal,
was du dafür machen musst.
Vielleicht versteckst du deine echten Gefühle,
damit du keine Punkte verlierst.
Und du machst alles,
was jemand von dir will.
Selbst wenn du das nicht willst.
Wenn das so läuft,
dann machen deine Betreuer*innen einen Fehler.
Denn im Leben geht es um mehr als um Punkte.
Deine Betreuer*innen müssen verstehen,
wer du bist und wie du dich fühlst.
Sonst können sie nicht gut für dich sorgen.
Wichtig:
Auch bei einem Stufen-Plan behältst du deine Rechte.
Niemand kann sie dir weg nehmen.
Auch dann nicht,
wenn du einen Fehler machst.
Gibt es in deiner Wohn-Gruppe einen Stufen-Plan
und findest du den Stufen-Plan ungerecht?
Dann kannst du dich beschweren.
Dafür gibt es den Beschwerde-Navigator.
Das ist eine App/Webseite.
Du findest die App/Webseite,
wenn du auf diesen Link klickst:
xyxyx
Im Beschwerde-Navigator findest du auch
Hilfe-Stellen für dein Problem.
Diese Hilfe-Stellen haben nichts
mit deiner Wohn-Gruppe zu tun.
Vielleicht wohnst du in einer Wohn-Gruppe?
Dann bekommst du auch Taschen-Geld.
Das gibt es einmal im Monat.
So steht es im Gesetz.
Mit dem Taschen-Geld sollst du lernen,
wie man mit Geld umgeht.
Zum Beispiel:
- Wie kannst du dein Geld einteilen?
- Möchtest du etwas sparen?
Wenn du jünger bist,
bekommst du weniger Geld.
Wenn du älter wirst,
bekommst du mehr.
Alle Bundes-Länder bestimmen genau,
wie viel Geld das jeden Monat ist.
Für das Bundes-Land Nordrhein-Westfalen
sieht das zum Beispiel so aus:
- 4 und 5 Jahre: 7,30 Euro
- 6 Jahre: 13,70 Euro
- 7 Jahre: 20,30 Euro
- 8 Jahre: 27,60 Euro
- 9 und 10 Jahre: 34,10 Euro
- 11 Jahre: 40,90 Euro
- 12 Jahre: 47,90 Euro
- 13 Jahre: 54,60 Euro
- 14 Jahre: 72,60 Euro
- 15 Jahre: 79,60 Euro
- 16 Jahre: 94,50 Euro
- 17 Jahre: 101,40 Euro
Deine Betreuer*innen geben dir das Taschen-Geld.
Du entscheidest mit ihnen zusammen,
wann du das Geld haben willst.
Zum Beispiel etwas davon jede Woche.
Oder alles auf einmal
in jedem Monat.
Du bestimmst auch,
wie du dein Geld einteilen willst.
Zum Beispiel,
wenn du etwas Größeres kaufen
und dafür sparen willst.
Am besten schreibt ihr euch auf,
was ihr verabredet habt.
Wenn du 12 Jahre oder älter bist,
dann kannst du auch dein eigenes Konto
bei einer Bank haben.
Das müssen aber deine Eltern
oder dein Vormund erlauben.
Es gibt besondere Bank-Konten
für Kinder und Jugendliche.
Meistens kostet so ein Bank-Konto nichts.
Du kannst dann mit der Karte bezahlen.
Und du lernst,
wie du mit einer Bank zurecht kommst.
Wichtig:
Das Taschen-Geld bekommst du immer!
Die Betreuer*innen dürfen es nicht behalten
oder dir weniger geben,
weil sie dich bestrafen wollen.
Das ist verboten.
Wenn du etwas kaputt gemacht hast,
dann kannst du das von deinem Taschen-Geld bezahlen.
Aber nur, wenn du das auch selber willst.
Du kannst das dann über mehrere Monate bezahlen,
jeden Monat ein bisschen.
Teile dein Taschen-Geld durch 3.
Dann weißt du,
wie viel du im Monat höchstens
für den Schaden bezahlen sollst.
Zum Beispiel:
Du bekommst 27,60 Euro.
Geteilt durch 3 ist 9,20 Euro.
Du kannst also im Monat höchstens 9,20 Euro
für den Schaden bezahlen.
Wenn du denkst,
dass bei deinem Taschen-Geld etwas ungerecht ist,
dann kannst du dich beschweren.
Du ziehst in eine Wohn-Gruppe?
Dann musst du auswählen,
in welcher du wohnen willst.
Zusammen mit deinen Eltern gibt es ein Hilfe-Plan-Gespräch.
Dabei sprecht ihr darüber,
welche Hilfe du für dein Leben brauchst.
Und wo du am besten wohnen solltest.
Du hast das Recht,
dazu deine Meinung zu sagen.
So steht es im Gesetz.
Und du sollst möglichst dort wohnen,
wo du es dir selbst wünschst.
Dabei kommt es darauf an:
- Wie viel kostet das?
- Gibt es dort die Hilfe,
die du brauchst?
Wenn das beides stimmt,
kannst du in die Wohn-Gruppe einziehen,
die du dir gewünscht hast.
Aber wie findest du raus,
ob dir eine Wohn-Gruppe gefällt?
Du kannst vorher dort hin gehen
und dir alles ansehen.
Du kannst mit den Betreuer*innen sprechen
und mit anderen Kindern,
die dort wohnen.
Du kannst auch erstmal nur
für 2 oder 3 Tage dort wohnen.
Dann kannst du den Alltag in der Wohn-Gruppe
gut kennen lernen.
Einige Jugendliche aus einer Wohn-Gruppe
haben eine Liste gemacht.
Darin sind wichtige Punkte,
die du in einer neuen Wohn-Gruppe fragen kannst.
Fragen an deine neue Wohn-Gruppe
- Wann muss ich abends wieder in der Wohn-Gruppe sein
und wann muss ich ins Bett gehen? - Wie viel Taschen-Geld gibt es?
Und wie viel Bekleidungs-Geld?
Und wie bekomme ich das Geld? - Gibt es Geld für den Frisör oder für Körper-Pflege?
- Gibt es Regeln für Handys?
- Welche Aufgaben gibt es
und wann muss man die erledigen? - Kann ich in einem Verein sein?
- Wie oft kann ich meine Eltern zu Hause besuchen?
Und wie oft dürfen meine Eltern mich
in der Gruppe besuchen? - Kann ich Freund*innen mit in die Gruppe bringen?
Können meine Freund*innen auch in der Gruppe schlafen?
Kann ich bei Freund*innen schlafen? - Darf ich meinen Freund oder
meine Freundin bei mir schlafen lassen?
Darf ich auch bei meinem Freund
oder meiner Freundin schlafen? - Welche Regeln gibt es?
Wer macht die Regeln?
Kann man die Regeln auch mal ändern?
Kann ich eine Ausnahme von einer Regel bekommen? - Was ist ein Hilfe-Plan?
Warum ist er wichtig?
Wer macht den Hilfe-Plan? - Wie helft ihr mir
bei der Vorbereitung vom Hilfe-Plan-Gespräch
und danach? - Wie arbeitet ihr mit meiner Familie zusammen?
- Was sind meine Rechte in der Wohn-Gruppe?
- Wenn ich mich beschweren will:
Wie kann ich das machen?
Und zu wem kann ich dann gehen? - Macht ihr Gruppen-Gespräche mit allen Jugendlichen?
Worüber sprecht ihr da? - Habe ich einen besonderen Betreuer
oder eine besondere Betreuerin?
Wer ist das?
Was machen die genau?
Kann ich den Betreuer oder die Betreuerin mit aussuchen? - Vielleicht möchte ich jemand von den Betreuer*innen hier
etwas Vertrauliches erzählen.
Geht das und wie kann ich das machen?
Es gibt viele Gründe,
warum du aus einem Heim oder einer Wohn-Gruppe weg ziehst.
Zum Beispiel:
- Du ziehst von einer Wohn-Gruppe in eine andere
oder in ein Heim. - Du ziehst allein in eine Wohnung.
- Du ziehst zurück zu deiner Familie.
Manche in einer Wohn-Gruppe ziehen sehr schnell weg.
Andere warten bis zum Ende vom Monat
und ziehen dann weg.
Manche ziehen nach und nach weg,
zum Beispiel:
Sie wohnen nach und nach
immer länger bei ihrer Familie.
Bis sie irgendwann ganz dort wohnen.
Wichtig:
Wenn du weg ziehst,
dann musst du die beste Hilfe bekommen.
Und das kann manchmal schwierig sein.
Bei manchen Wohn-Gruppen endet nämlich die Hilfe,
wenn du 18 Jahre alt wirst.
Aber: Du kannst dich beschweren
und weiter Hilfe fordern.
Bevor du weg ziehst,
helfen dir deine Betreuer*innen.
Dann kannst du alles Wichtige regeln.
Du kannst auch Hilfe von anderen bekommen.
Zum Beispiel von diesen beiden Vereinen:
- Cariboo,
das spricht man so: Karibu - Careleaver,
das spricht man so: Kär-Liewer.
Bei beiden Vereinen lernst du Leute kennen,
die früher mal in einer Wohn-Gruppe gelebt haben.
Heute helfen sie dir mit Tipps und Beratung,
wenn du selbst aus einer Wohn-Gruppe weg ziehst.
Du ziehst in eine Wohn-Gruppe?
Dann musst du auswählen,
in welcher du wohnen willst.
Zusammen mit deinen Eltern gibt es ein Hilfe-Plan-Gespräch.
Dabei sprecht ihr darüber,
welche Hilfe du für dein Leben brauchst.
Und wo du am besten wohnen solltest.
Du hast das Recht,
dazu deine Meinung zu sagen.
So steht es im Gesetz.
Und du sollst möglichst dort wohnen,
wo du es dir selbst wünschst.
Dabei kommt es darauf an:
- Wie viel kostet das?
- Gibt es dort die Hilfe,
die du brauchst?
Wenn das beides stimmt,
kannst du in die Wohn-Gruppe einziehen,
die du dir gewünscht hast.
Aber wie findest du raus,
ob dir eine Wohn-Gruppe gefällt?
Du kannst vorher dort hin gehen
und dir alles ansehen.
Du kannst mit den Betreuer*innen sprechen
und mit anderen Kindern,
die dort wohnen.
Du kannst auch erstmal nur
für 2 oder 3 Tage dort wohnen.
Dann kannst du den Alltag in der Wohn-Gruppe
gut kennen lernen.
Einige Jugendliche aus einer Wohn-Gruppe
haben eine Liste gemacht.
Darin sind wichtige Punkte,
die du in einer neuen Wohn-Gruppe fragen kannst.
Fragen an deine neue Wohn-Gruppe
- Wann muss ich abends wieder in der Wohn-Gruppe sein
und wann muss ich ins Bett gehen? - Wie viel Taschen-Geld gibt es?
Und wie viel Bekleidungs-Geld?
Und wie bekomme ich das Geld? - Gibt es Geld für den Frisör oder für Körper-Pflege?
- Gibt es Regeln für Handys?
- Welche Aufgaben gibt es
und wann muss man die erledigen? - Wie oft kann ich meine Eltern zu Hause besuchen?
Und wie oft dürfen meine Eltern mich
in der Gruppe besuchen? - Kann ich Freund*innen mit in die Gruppe bringen?
Können meine Freund*innen auch in der Gruppe schlafen?
Kann ich bei Freund*innen schlafen? - Welche Regeln gibt es?
Wer macht die Regeln?
Kann man die Regeln auch mal ändern?
Kann ich eine Ausnahme von einer Regel bekommen? - Was ist ein Hilfe-Plan?
Warum ist er wichtig?
Wer macht den Hilfe-Plan? - Wie helft ihr mir
bei der Vorbereitung vom Hilfe-Plan-Gespräch
und danach? - Wie arbeitet ihr mit meiner Familie zusammen?
- Was sind meine Rechte in der Wohn-Gruppe?
- Wenn ich mich beschweren will:
Wie kann ich das machen?
Und zu wem kann ich dann gehen? - Macht ihr Gruppen-Gespräche mit allen Jugendlichen?
Worüber sprecht ihr da? - Habe ich einen besonderen Betreuer
oder eine besondere Betreuerin?
Wer ist das?
Was machen die genau?
Kann ich den Betreuer oder die Betreuerin mit aussuchen? - Vielleicht möchte ich jemand von den Betreuer*innen hier
etwas Vertrauliches erzählen.
Geht das und wie kann ich das machen?
Du bekommst einen Schlüssel für dein Zimmer,
wenn du in die Wohn-Gruppe ziehst.
Dann kannst du dein Zimmer abschließen,
wenn du weg bist.
Damit niemand deine Sachen nimmt.
Bitte schließe dich nicht ein,
wenn du in deinem Zimmer bist.
Denn: Wenn dir dann was passiert,
können deine Betreuer*innen nur schwer rein kommen
und dir helfen.
Sie haben zwar oft auch einen Schlüssel.
Aber bis sie bei dir sind,
dauert es länger.











