Kosten-Beteiligung
Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher in einer Wohn-Gruppe wohnt,
dann müssen die Eltern etwas dazu bezahlen.
Und zwar so viel wie das Kinder-Geld.
Das müssen die Eltern auch bezahlen,
wenn das Kinder-Geld direkt an das Kind bezahlt wird.
Das Geld von den Eltern für die Wohn-Gruppe nennt man:
Kosten-Beteiligung.