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Erst-Ausstattungs-Pauschale für deine Kleidung

Vielleicht konntest du nur ein paar Sachen mit nehmen,
als du in deine Wohn-Gruppe gezogen bist?
Vielleicht hast du jetzt zu wenig Kleidung?
Dann kannst du Geld bekommen,
damit du dir Kleidung kaufen kannst.
Im Bundes-Land Nordrhein-Westfalen bekommst du dafür 400 Euro.
In anderen Bundes-Ländern kann das mehr Geld sein.
Oder weniger.

Am besten machst du eine Liste,
welche Kleidung du brauchst.
Dabei helfen dir auch die Betreuer*innen.
Mit der Liste stellt ihr dann einen Antrag beim Jugend-Amt.
Und wenn das Geld da ist,
kaufst du die Kleidung,
die du brauchst.
Auch dabei helfen dir die Betreuer*innen.