Religion
Artikel 4 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sichert dir die Religionsfreiheit zu. Das bedeutet, dass du frei entscheiden kannst, ob und welcher Religion du dich zugehörig fühlen möchtest. Auch wenn du in einer Wohngruppe der Diakonie wohnst, musst du nicht zwingend den evangelischen Glauben haben. In diakonischen Einrichtungen leben (und arbeiten) Christen, Muslime, Juden, Hinduisten, Buddhisten, Atheisten und Anhänger*innen anderer Religionen und Weltanschauungen. Die Mitarbeiter*innen der Wohngruppe gewähren dir eine ungestörte Religionsausübung und nehmen so weit wie möglich Rücksicht. Aber auch von dir wird Toleranz, Respekt und Rücksicht Andersgläubigen gegenüber erwartet. Dein Recht auf Religionsausübung kann eingeschränkt werden, wenn du dich zum Beispiel einer radikalen Religionsausrichtung zuwendest. In diesem Falle werden die Betreuer*innen prüfen, ob dein Wohl oder das der anderen Kinder und Jugendlichen dadurch gefährdet ist.