Kleidung und Bekleidungs-Geld
In einer Wohn-Gruppe oder einem Heim
bekommst du Geld,
damit du dir Kleidung kaufen kannst.
Das nennt man: Bekleidungs-Geld.
Das Jugend-Amt bezahlt das Geld
an deine Wohn-Gruppe oder dein Heim.
Wie viel du bekommst,
steht im Gesetz.
Es kommt darauf an,
wie alt du bist.
Seit dem 1. Januar 2024
bekommen Kinder und Jugendliche das:
- von der Geburt bis 5 Jahre: 57,11 Euro im Monat
- von 6 bis 13 Jahren: 47,28 Euro im Monat
- ab 14 Jahren: 56,30 Euro im Monat.
Das bekommen auch Leute über 18 Jahre.
Du kannst auch Bekleidungs-Beihilfe bekommen.
Das ist Extra-Geld für Kleidung,
zum Beispiel, weil du schnell größer wirst.
Oder weil du zu einer besonderen Feier gehst,
zum Beispiel:
- Konfirmation
- Jugend-Weihe
- Hochzeit
- Beerdigung
Auf der Web-Seite von Jugend vertritt Jugend
findest du viele Informationen dazu.
Klick auf den Link,
wenn du zu der Web-Seite willst:
jvj-nrw.de
Auf der Web-Seite gibt es auch ein paar Beispiele
für die Bekleidungs-Beihilfe.
200 Euro bei einer Kommunion oder einer Konfirmation.
200 Euro,
wenn sich dein Körper stark verändert hat.
Zum Beispiel:
- du bist viel größer geworden
- oder dicker
- oder dünner.
400 Euro,
wenn du irgendwo neu hin gezogen bist
und dir ganz viel Kleidung fehlt.
200 Euro,
wenn du schwanger bist.
250 Euro für ein neu geborenes Baby.
Bei Arbeits-Kleidung bekommst du alles bezahlt.
Die Betreuer*innen helfen dir,
Kleidung zu kaufen.
Damit du genug zum Anziehen für jedes Wetter hast.
Wichtig:
Vom Bekleidungs-Geld darfst du nur Kleidung kaufen.
Nichts anderes!
Manchmal prüfen deine Betreuer*innen das nach.
Dann musst du den Kassen-Zettel zeigen.