Coming-back-Option
Das spricht man so: Komming bäck Option.
Das bedeutet:
Du kannst zurück kommen zum Jugend-Amt.
Wenn du 21 Jahre wirst,
dann bekommst du keine Jugend-Hilfe mehr.
Sondern du kannst jetzt allein dein Leben führen.
Meistens fängst du damit schon
vor deinem 21. Geburtstag an.
Mit den Betreuer*innen planst du,
wo du später wohnen willst.
Oder was du machen willst,
wenn du nicht mehr betreut wirst.
Mit 21 kannst du alles allein machen.
Aber: Vielleicht ist das schwierig für dich.
Zum Beispiel:
- Du hast Schwierigkeiten mit den Ämtern.
- Dein Partner oder deine Partnerin hat dich verlassen.
Und jetzt kommst du nicht zurecht,
weil du so traurig bist. - Du fühlst dich allein.
Du findest keine Freund*innen. - Du hast zu gar nichts Lust.
Jetzt hast du die Coming-back-Option.
Das bedeutet:
Die Möglichkeit,
dass du zurück zum Jugend-Amt gehen kannst
und dort Hilfe bekommst.
Das ist dein Recht.
Und es ist in Ordnung,
wenn du das machst.
Du kannst auch in deiner früheren Wohn-Gruppe nach Hilfe fragen
oder mit deinen früheren Betreuer*innen sprechen.
Alle helfen dir dann gerne.