Landes-Jugend-Amt
Das Landes-Jugend-Amt kümmert sich
um Heime und Wohn-Gruppen
für Kinder und Jugendliche.
Das Landes-Jugend-Amt hilft den Heimen und Wohn-Gruppen.
Und es prüft,
ob dort alles in Ordnung ist.
Im Bundes-Land Nordrhein-Westfalen
gibt es 2 Landes-Jugend-Ämter.
Eins für das Gebiet Rheinland.
Und eins für das Gebiet Westfalen-Lippe.
In anderen Bundes-Ländern in Deutschland
gibt es auch Landes-Jugend-Ämter.
Manchmal heißen sie anders,
aber alle haben die gleichen Aufgaben.
Die Landes-Jugend-Ämter prüfen,
ob jemand eine Wohn-Gruppe eröffnen darf.
Dafür gibt es nämlich bestimmte Regeln.
Zum Beispiel:
- Die Zimmer müssen groß genug sein.
- Den Kindern und Jugendlichen muss es
in der Wohn-Gruppe gut gehen. - Für Kinder und Jugendliche darf es dort keine Gefahren geben.
Mitarbeiter*innen vom Landes-Jugend-Amt
kommen manchmal in die Wohn-Gruppen.
Dann geben sie den Wohn-Gruppen Tipps.
Oder sie machen eine Prüfung.
Manchmal hat eine Prüfung
keinen besonderen Grund.
Das nennt man: Anlass-unabhängige Prüfung.
Deine Betreuer*innen zeigen
den Mitarbeiter*innen vom Landes-Jugend-Amt
die Wohn-Gruppe.
Aber: Die Mitarbeiter*innen vom Landes-Jugend-Amt
dürfen nur dann in dein Zimmer,
wenn du das erlaubst.
Manchmal gibt es Prüfungen,
weil sich jemand über die Wohn-Gruppe beschwert hat.
Das nennt man: Anlass-bezogene Prüfung.
Jugendliche, Eltern oder andere Personen können sich
beim Landes-Jugend-Amt
über die Wohn-Gruppe beschweren.
Manchmal sagt das Landes-Jugend-Amt vorher,
dass ihre Mitarbeiter*innen kommen wollen.
Dann sagen dir deine Betreuer*innen Bescheid.
Aber manchmal sagt das Landes-Jugend-Amt nicht Bescheid.
Dann kommen plötzlich
Mitarbeiter*innen vom Landes-Jugend-Amt
und vom Jugend-Amt
und von anderen wichtigen Ämtern.
Sie klingeln bei der Wohn-Gruppe
und wollen rein kommen.
Aber: Das ist auch in Ordnung.
Die Mitarbeiter*innen machen einfach nur ihre Arbeit.