Straf-Verfahren
Kinder und Jugendliche stellen manchmal was an.
Wenn das sehr schlimm ist
und es dafür vom Gericht eine Strafe gibt,
dann nennt man das: Straftat.
Wenn du bei einer Straftat 14 Jahre oder älter bist,
dann kannst du für deine Tat bestraft werden.
Das beschließt ein Gericht bei deinem Straf-Verfahren.
So steht es im Gesetz.
Wenn du bei einer Straftat zwischen 18 und 21 Jahre alt bist,
dann prüft das Gericht:
Wie erwachsen bist du schon?
Wenn du dich noch sehr jugendlich benimmst,
dann kommst du zum Jugend-Gericht.
Das Jugend-Gericht kümmert sich um Jugendliche.
Wenn die Straftat sehr schwer ist
und du bist eher wie ein Erwachsener:
Dann musst du zum Erwachsenen-Gericht.
Das Jugend-Gericht will dir helfen.
Damit du dich bessern kannst.
Deshalb sind die Jugend-Strafen so,
dass du dabei was lernst
und Hilfe bekommst.
Deine Betreuer*innen helfen dir beim Straf-Verfahren.
Zum Beispiel,
wenn du zur Polizei gehen musst.
Oder wenn du zum Gericht gehen musst.
Beim Straf-Verfahren im Gericht
hilft dir auch die Jugend-Gerichts-Hilfe.
Sie beraten dich auch,
wenn du eine Bewährungs-Strafe bekommst.
Das bedeutet:
Du kommst erstmal nicht ins Gefängnis.
Aber du musst dich für eine Weile
an bestimmte Regeln halten.
Wenn du das nicht machst,
dann kannst später doch ins Gefängnis kommen.