Sorge-Recht
Das bedeutet:
Die Eltern kümmern sich um die Erziehung von ihren Kindern.
Und sie achten darauf,
dass es ihren Kindern gut geht.
Dabei entscheiden die Eltern Sachen für ihre Kinder.
Zum Beispiel das:
- Gesundheit,
zu welchen Ärzt*innen du gehst - in welche Kita oder Schule du gehst
- was du in deiner Freizeit machen darfst
und was verboten ist
In Deutschland haben meistens
beide Eltern zusammen das Sorge-Recht.
Das gilt auch,
wenn die Eltern sich getrennt haben.
Manchmal ist das Sorge-Recht
zu schwierig für die Eltern.
Zum Beispiel,
weil sie sehr krank sind.
Dann prüft das Familien-Gericht:
Kann jemand anderes aus der Familie
das Sorge-Recht kriegen?
Wenn das nicht geht,
dann bestimmt das Familien-Gericht
einen Betreuer oder eine Betreuerin für das Kind.
Manchmal sagt das Familien-Gericht zu den Eltern:
Ihr haben kein Sorge-Recht mehr für eure Kinder.
Aber nur dann,
wenn die Kinder in Gefahr sind.
Weil die Eltern nicht gut für ihre Kinder sorgen.
Das Familien-Gericht sucht dann
einen so genannten Vormund für das Kind.
Der Vormund bestimmt dann das,
was sonst die Eltern bestimmen.
Ein Vormund kann ein Betreuer
oder eine Betreuerin sein.
Oder ein Mitarbeiter
oder eine Mitarbeiterin vom Jugend-Amt.