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Akteneinsicht

Das bedeutet,
dass du in deiner Akte liest.
Du hast das Recht,
in deiner Akte zu lesen.
In deiner Wohn-Gruppe oder deinem Heim[AH1]
gibt es eine Akte für dich.
Die kannst du nicht einfach so lesen.
Aber: Die Betreuer*innen können dir sagen,
was in der Akte über dich steht.
Dann kannst du dich besser
auf dein Hilfe-Plan-Gespräch vorbereiten.
Beim Jugend-Amt gibt es noch eine Akte für dich.
Du hast das Recht,
in dieser Akte zu lesen.
Wenn du wissen willst,
was da drin steht.
Dafür musst du einen Antrag stellen.
Wenn du in deiner Akte einen Fehler findest,
dann kannst du noch einen Antrag stellen.
Damit der Fehler richtig gemacht wird.

Wer darf deine Akten lesen?
Nur Personen,
die sich um dich kümmern und dir helfen.
Zum Beispiel:
· deine Eltern
· deine Betreuer*innen
· andere Personen, die sich um dich kümmern, zum Beispiel Lehrer*innen Ärzt*innen[ut2] [AH3]

Manchmal steht etwas in der Akte,
was du nicht lesen darfst.
Dann kannst du diese Teile von der Akte nicht ansehen.
Und manchmal steht etwas in der Akte,
was für dich schlimm ist.
Zum Beispiel schlimme Sachen,
die dir früher mal passiert sind.
Deshalb kann jemand bei dir sein,
wenn du in der Akte liest.
Dafür musst du im Jugend-Amt Bescheid sagen.
Dann lesen sie die Akte zusammen mit dir.

Manchmal darfst du deine Akte nicht lesen.
Dann kannst du dich beschweren.
Dafür gibt es in deinem Bundes-Land
eine Ombuds-Stelle
oder eine Person vom Daten-Schutz.
Die nennt man: Landes-Daten-Schutz-Beauftragte.
Beide Personen können dir helfen.
· Wichtig: Du hast das Recht, in deiner Akte zu lesen.
· Du hast auch das Recht, dass Fehler in der Akte richtig gemacht werden.
· Und du kannst dich beschweren und dein Recht durchsetzen.

Das ist sehr wichtig.
Schließlich geht es in der Akte um dein Leben!