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Beschweren

Kinder und Jugendliche in einer Wohn-Gruppe
oder in einem Heim
haben das Recht,
sich zu beschweren.
Zum Beispiel:

  • weil sie etwas ungerecht finden
  • weil sie mit etwas nicht zufrieden sind
  • weil es Streit gibt
  • weil jemand respektlos ist
  • weil die Regeln schlecht sind
  • weil etwas fehlt oder kaputt ist
  • weil man in der Freizeit nichts Schönes machen kann

 

In jeder Wohn-Gruppe und in jedem Heim
muss es eine bestimmte Person geben,
bei der man sich beschweren kann.
So steht es im Gesetz.
Die Person versucht dann erstmal,
die Beschwerde im Heim
oder in der Wohn-Gruppe zu lösen.
Manchmal melden die Betreuer*innen eine Beschwerde
auch ans Jugend-Amt.

Vielleicht bringt das alles nichts?
Oder du willst dich über das Heim
oder die Wohn-Gruppe beschweren?
Oder über das Jugend-Amt?
Dann kannst du zu einer Ombuds-Stelle gehen.
Ombuds-Stellen gibt es in jedem Bundes-Land.
Die Leute in der Ombuds-Stelle
kümmern sich um die Rechte von Kindern und Jugendlichen.
Und sie helfen dir,
deine Probleme zu lösen.