Skip to main content

Informations-Freiheit

Das bedeutet:
Du kannst dich über Sachen informieren,
die du wissen willst.
Dafür kannst du das nutzen:

  • Internet
  • Filme
  • Fernsehen
  • Radio
  • Zeitung
  • Bücher

 

Niemand darf dir das verbieten.

Aber: Du musst dich dabei an die Regeln halten.
Zum Beispiel:
Du bist erst 14 Jahre,
aber du möchtest einen Film schauen.
Der Film ist aber ab 16 Jahren.
Den Film kannst du dann nicht schauen.

Zur Informations-Freiheit gehört auch:
Du kannst alles lesen,
was im Amt in deinen Akten steht.
Das musst du beantragen.
Dann muss dir das Amt die Akte zeigen.

Manche Sachen in deiner Akte darfst du nicht lesen,
weil das Informationen über andere Menschen sind.
Zum Beispiel:
Wo deine Betreuer*innen wohnen
oder wann ihr Geburtstag ist.

Mehr Informationen dazu
findest du unter: Akten-Einsicht.